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Immobilien: Unter 20 Grad geht nichts

Ist die Heizung zu schwach, müssen Vermieter handeln

Vermieter müssen die Zentralheizung in einem Haus bei Raumtemperaturen von weniger als 20 Grad einschalten. Nachts sollten die Zimmertemperaturen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 64 S 266/97) nicht unter 18 Grad fallen. Unabhängig von den tatsächlichen Temperaturen ist normalerweise im Mietvertrag geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Zentralheizung angestellt wird. Sonst gilt der Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April.

Unterschreitet der Vermieter die Temperatur-Richtwerte deutlich, kann das ein Grund sein, die Kaltmiete zu mindern. So ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main (Az.: 2/17 S 315/99) eine Minderung von bis zu 15 Prozent möglich, wenn die Zentralheizung die Räume nur auf 18 Grad erwärmt. Vor einer Kürzung der Miete oder einer Zahlung der vollen Summe unter Vorbehalt sollte dem Vermieter allerdings Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben.

Funktioniert eine Etagenheizung oder ein Heizsystem in einer Wohnung nicht, muss den Angaben zufolge ebenfalls der Vermieter handeln. Ist dieser trotz Minusgraden im Winter nicht zu erreichen, können Mieter auf seine Kosten einen Handwerker bestellen. Die Heizung darf aber nicht durch eigenes Verschulden ausgefallen sein. gms

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