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Vier im Recht: Stolpersteine auf dem Weg zum Eigenheim

Warum dauert es oft so lange, bis der Käufer einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen wird?

WAS STEHT INS HAUS?

Am 27.12.2007 haben wir unsere Mietwohnung gekauft. Beurkundet wurde der Vertrag von einer Rechtsanwältin, die als amtlich bestellte Notariatsverwalterin tätig wurde. Die Kaufpreiszahlung erfolgte fristgerecht auf ein Notaranderkonto. Der Verkäufer war nach dem Vertrag verpflichtet, noch einige Arbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Wir haben in den vergangenen Monaten mehrfach den Verkäufer gefragt, warum wir immer noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Das Grundbuchamt hat mitgeteilt, dass bislang kein Antrag auf Eigentumsumschreibung vorliege. Was raten Sie uns?

WAS STEHT IM GESETZ?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass die Abwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrages ins Stocken gerät. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Es liegt sicher nicht daran, dass hier für den Notar eine Notariatsverwalterin tätig war. In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Ausscheiden eines Notars aus dem Amt – wird ein Notariatsverwalter für ihn bestellt. Sie haben auch die Sicherheit, dass der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto einbezahlt wurde. Der Notar darf nach den Regeln den Kaufpreis erst an den Verkäufer auszahlen, wenn sichergestellt ist, dass Sie auch ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Weiter wäre zu fragen, ob Sie die Grunderwerbsteuer bereits bezahlt haben. Dann erst erteilt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst wenn diese dem Notar vorliegt, kann die Umschreibung des Eigentums auf Sie erfolgen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen zwischenzeitlich ein Grunderwerbsteuerbescheid vorliegt. Zudem müssen dem Notar die Löschungsunterlagen der noch im Grundbuch eingetragenen Gläubiger vorliegen. Der Käufer will das Grundstück natürlich lastenfrei erwerben. Oftmals sind die Löschungsunterlagen zunächst nicht vollständig. Möglicherweise hat auch der Verkäufer seine Bauverpflichtungen (noch) nicht erfüllt, so dass deshalb der Kaufvertrag ins Stocken geraten ist. In den Notarverträgen wird oftmals die Erfüllung einer Bauverpflichtung als Auszahlungsvoraussetzung für den Kaufpreis vereinbart.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Wie bereits dargestellt, kann es viele Gründe geben, die die Abwicklung eines Kaufvertrages verzögern können. Aus Ihrer Frage geht hervor, dass Sie sich an den Verkäufer beziehungsweise an das Grundbuchamt gewandt haben. Warum nicht an den Notar? Regelmäßig beauftragen die Vertragsparteien im Kaufvertrag den Notar mit der Abwicklung des Kaufvertrages. Deshalb ist der Notar selbstverständliche der erste Ansprechpartner. Es gehört zu seinen wesentlichen Aufgaben, Sie über die Hintergründe für den ins Stocken geratenen Kaufvertrag zu informieren. Sollte er selbst nicht in der Lage sein, das Hindernis zu beheben, zum Beispiel weil der Verkäufer seinen Bauverpflichtungen nicht nachkommt, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt überlegen, ob Sie von dem Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz vom Verkäufer verlangen.

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