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Immobilien: Von schlicht bis prächtig

Zaungitter aus Metall werden immer beliebter. Sie vermitteln trotz optischer Leichtigkeit eine gewollte Distanz

Zäune dienten einst in ländlichen Gegenden ursprünglich dazu, Pflanzen vor dem Verbiss durch Wildtiere zu schützen. Man baute sie aus Materialien, die in der Natur zu finden waren: aus Ästen, Ruten oder verschiedenen Hölzern. In der Stadt sind Zäune erst seit wenigen Jahrhunderten bekannt. Auch hier waren sie anfangs von den ländlichen Vorbildern geprägt, wurden dann aber nach und nach Teil der architektonischen Gesamtgestaltung eines Grundstücks. Besonders typisch dafür sind die oftmals kunstvoll gefertigten und reich mit Ornamenten verzierten Metallzäune der Gründerzeit oder die Jugendstilgitter von Parks und Gärten. In der heutigen Zeit dienen Einfriedungen in erster Linie der Abgrenzung, die allerdings gleichzeitig auch dekorativ sein soll. Dabei werden neben Holz und Stein zunehmend Eisen und Stahl verarbeitet. Die Auswahl von Metallzäunen ist groß – es gibt sie in schlichter oder aufwändiger Ausführung.

Fast grenzenlose Gestaltungsmöglichkeiten bietet Schmiedeeisen. Ein Material, das sich sowohl für Reproduktionen historischer und klassischer als auch für moderne, schlichte Zaunanlagen eignet. Die Anfertigung der häufig kunstvoll gearbeiteten Gitter, oftmals mit Zierelementen versehen, sind sehr teuer. Sie vermitteln trotz optischer Leichtigkeit stets die vom Hauseigentümer gewollte Distanz. Doch grundsätzlich gilt: Der Zaun muss mit dem Haus harmonieren. So passt beispielsweise das altdeutsche Schuppengeflecht, das ab 1860 bis in die Jugendstilzeit private Herrschafts- und Bürgerhäuser einzäunte, ohne aufwändige Schnörkel oder Zaunpfeileraufsätze, auch zu modernen Bauten.

Sehr beliebt waren im 19. Jahrhundert Einfriedungen aus Gusseisen. Zahlreiche historische Zäune oder Gitter legen noch heute Zeugnis dieser Handwerkskunst ab. Mit ein wenig Glück findet man gusseiserne Zaunelemente im historischen Baustoffhandel. Verwendet werden sie nur noch selten, meist für für kleine, elegante Umzäunungen.

Zu den preisgünstigsten Einfriedungen gehört der Maschendrahtzaun. Er ist haltbar, aber wenig attraktiv und dient hauptsächlich als Abgrenzung. Ihn gibt es in verschiedenen Höhen, Drahtstärken und Maschenweiten. Unverzichtbar ist der Korrosionsschutz, der als stark verzinkt, verzinkt oder mit Kunststoff ummantelt angeboten wird. Das erforderliche Zubehör – wie Pfosten, Maschendrahthalter und Zugstangen – wird meist mitgeliefert. Durch das Vorpflanzen von dichten Hecken oder höheren Stauden gewinnt er an Ansehnlichkeit.

Robust und praktisch, ab einer gewissen Höhe allerdings sehr abweisend, wirkt der starre, so genannte Parkzaun. Er besteht aus senkrechten und waagerechten feuerverzinkten Stahl- oder Eisenbauelementen. Diese Gitterzäune sind formstabile Lösungen bei hohen Sicherheitsansprüchen.

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil müssen Zäune aus Metall nicht monumental sein. Während früher reich ornamentierte Formen dominierten, sind neuere Gitter eher von schlichter und unauffälliger Eleganz. Man verwendet vorwiegend Stahlprofile wie Rund- oder Vierkantstäbe, Quadrat- oder Rechteckrohre sowie Band- oder Flachstähle. Alle Stahlteile müssen wirkungsvoll gegen Korrosion geschützt sein. Streichen allein reicht nicht, nur eine Feuerverzinkung schützt dauerhaft. Dazu werden die Teile in ein Bad aus flüssigem Zink getaucht. Diese durch das Verzinken silbergrauen Teile sollten erst nach etwa einem Jahr gestrichen werden. Um Hebungen und Setzungen des Zaunes zu vermeiden, gründet man Gitterzäune immer frostfrei, das heißt auf eine Tiefe von mindestens 80 Zentimetern unter der Oberkante des Bodens.

Auch beim Bau von Zäunen müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Da die rechtlichen Bestimmungen nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können, sondern auch Ortsatzungen und Gemeindeverordnungen individuelle Regelungen haben, sollte man sich bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde informieren.

So können zum Beispiel entlang öffentlicher Straßen und Wege Einfriedungen gefordert oder untersagt werden. Auch die maximale Höhe der Zäune ist im Allgemeinen in den Ortsatzungen geregelt. Soll diese Höhe, die in der Regel zwischen 120 bis 150 Zentimetern liegt, überschritten werden, kann eine Ausnahmegenehmigung nötig werden. Auch gibt es Bestimmungen, wonach die Höhe eines Zauns nur mit Zustimmung des Nachbarn überschritten werden darf.

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