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Immobilien: Was ihm zusteht

Streit um die Provision: Ein Makler half, das Grundstück zu finden. Die Kunden kauften aber erst Jahre später

WAS STEHT INS HAUS?

Ungefähr vor zwei Jahren haben wir uns an einen Makler gewendet, da wir ein Baugrundstück suchten. Wir haben zunächst Verkaufsexposés erhalten und haben dann mit dem Makler mehrere Gespräche und Besichtigungen durchgeführt. Ein Grundstück hat uns eigentlich ganz gut gefallen, es war für uns allerdings zu groß. Wir hatten nach einer Teilung gefragt, was aber nicht ging. Vor einigen Wochen haben wir dann das Grundstück doch noch erworben, hatten allerdings bereits seit vielen Monaten zu dem Makler keinen Kontakt mehr. Müssen wir nun dessen Provision zahlen?

WAS STEHT IM GESETZ?

Wenn ein Makler ein Grundstück nachweist oder vermittelt und über dieses Grundstück ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, steht dem Makler grundsätzlich eine Provision nach § 652 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu. Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Ankauf des Grundstückes muss also Ursächlichkeit bestehen. Zunächst einmal wird in der Regel vermutet, dass der Kauf eines Grundstückes auf der Tätigkeit des Maklers beruht. Anders wäre es, wenn Sie erst völlig neu mit dem Verkäufer verhandeln mussten und der Makler hieran nicht mehr mitgewirkt hat. Auch ein völlig anderer Kaufpreis oder eben erhebliche Zeit zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Ankauf des Grundstückes können Anhaltspunkt für neue Verhandlungen durch Sie sein, so dass der Makler die Provision dann nicht erhalten würde. Wenn jedoch zwischen Ihnen und dem Verkäufer die Vertragsverhandlungen einfach nur ins Stocken geraten sind, erhält der Makler weiterhin seine Courtage, da eben sein Tätigwerden für Ihren Kaufentschluss ursächlich war. Da allerdings viel Zeit verstrichen ist, muss der Makler in Ihrem Falle jedoch nachweisen, dass seine Tätigkeit für Ihren Entschluss, das Grundstück zu kaufen, zumindest mitursächlich war. Der Makler hat vor zwei Jahren Leistungen an Sie erbracht, also für Sie gearbeitet, indem er Ihnen das Grundstück gezeigt hat. Dass Ihr Kaufentschluss auf diesen Leistungen beruhte, muss nun der Makler darlegen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Leistungen eines Maklers werden zwar in Anspruch genommen, oftmals erscheint die Provision jedoch vielen zu hoch, so dass ein Ausweg gesucht wird, nicht zahlen zu müssen. Wenn man im Vorfeld darauf achtet, einen Makler etwa nach Angeboten aus seinem Bestand zu fragen, weiß der Makler, dass man seine Provision nicht zahlen möchte. Für Bestandsobjekte wird sich daher der Makler die Provision von dem Verkäufer sichern. Andererseits sollte bedacht werden, dass ein Makler oft sehr viel Mühe, Arbeit und auch Geld, wie für die Anfertigung von Exposés oder die Schaltung von Zeitungsinseraten aufwendet, so dass seine Vergütung gerechtfertigt ist. Sowohl dem Kunden als auch dem Makler ist daher zu empfehlen, von vornherein offen über die Leistungen und die Vergütung zu sprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt.

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