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Immobilien: Was im Alter Recht ist – und was nicht

Urteile, die für Senioren interessant sind

Immer mehr Menschen leben heute bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden. Das bringt spezielle rechtliche Probleme mit sich und beschäftigt die Gerichte. Der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen hat einige Urteile zum Thema gesammelt:

Außergewöhnliche Belastung

Der Bundesfinanzhof entschied über den Fall einer Mittsiebzigerin, die wegen ihrer Gesundheit in ein Altenwohnheim umziehen musste. Die Kosten dafür wollte sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies verweigerte der Fiskus und betonte in der Begründung, erst ab Pflegestufe I könne man darauf Anspruch erheben. Doch die Richter sahen das anders. Die steuerrechtliche Konstruktion der außergewöhnlichen Belastung sei nicht zwingend von einer bestimmten Pflegestufe abhängig, so die Begründung des Gerichts (Aktenzeichen: III R 39/05).

Lebenslanges Wohnrecht

Das Wohnrecht endet nicht mit dem Umzug in ein Altenheim, wie das Oberlandesgericht Schleswig urteilte. Im verhandelten Fall stand einer Frau ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie zu, in der sie mit ihrer Tochter lebte. Als sie in die stationäre Pflege eines Wohnheims ziehen musste, meinte der Eigentümer der Wohnung, das Wohnrecht sei erloschen und forderte die Tochter zum Auszug auf. Die Richter urteilten jedoch, der Umzug ins Altenheim sei kein Grund, der Frau die Immobilie komplett wegzunehmen. Das sei allenfalls möglich, wenn es aus medizinischen Gründen ausgeschlossen scheine, dass sie jemals wieder zurückkehren werde. Im verhandelten Fall war dies nicht so (Aktenzeichen: 3 U 116/06).

Eigenbedarf ja oder nein

Benötigt der Eigentümer einer Mietwohnung für sich oder engste Angehörige Platz für Pflegekräfte, ist unter Umständen eine Eigenbedarfsklage gerechtfertigt. Das stellte das Landgericht Koblenz klar. Allerdings müsse die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen sein (Aktenzeichen: 6 T 102/07).

Rollator im Hausflur

Gehhilfen müssen schnell erreichbar sein, urteilte das Amtsgericht Hannover. Die Richter entschieden damit für einen älteren Herrn, der seinen Rollator im Hausflur des Mietshauses abstellen wollte. Das sei erlaubt, selbst dann, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungswagens nicht eingehalten werden könne, befanden die Richter in ihrem Urteil. Denn im Notfall könne die Gehhilfe schnell entfernt werden (Aktenzeichen: 503 C 3987/05).

Auszug wegen Krankheit

Wenn ältere Mieter aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung ziemlich rasch verlassen und in ein Altenheim ziehen müssen, kann der Vermieter unter Umständen nicht auf die volle Kündigungsfrist beharren und auf die entsprechende Mietzahlung bestehen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor (Aktenzeichen: 23 S 361/98).

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