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WAS SICH ÄNDERT: Eigentümer muss selbst an Termine denken

Eigentümer beauftragen künftig von sich aus den Schornsteinfeger ihrer Wahl. Sie teilen dann dem Bezirksbevollmächtigten per Formblatt mit, was der Schornsteinfeger erledigt hat.

Eigentümer beauftragen künftig von sich aus den Schornsteinfeger ihrer Wahl. Sie teilen dann dem Bezirksbevollmächtigten per Formblatt mit, was der Schornsteinfeger erledigt hat.

Wann die Eigentümer jeweils aktiv werden müssen, steht in einem Bescheid. Diesen Fahrplan erhalten sie im Schnitt alle 3,5 Jahre. Dann nämlich schaut ihr Bezirksbevollmächtigter selbst vorbei, um sich ein Bild vom Zustand der Anlagen zu machen.

Bei Gebäudeversicherungen könnte es Probleme mit der Haftung geben, wenn der Eigentümer Termine vergisst – und dann etwas passiert. heu

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