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Wohnen & Mieten: Urteile

EigentumswohnungSieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentumsanlage vor, dass eine Einheit als Laden benutzt werden darf, so können die übrigen Eigentümer dagegen vorgehen, wenn ein anderer Eigentümer den Betrieb einer Begegnungsstätte für Jugendliche plant. Dieser Betrieb, so das Landgericht Berlin, kann nicht mehr als Ladennutzung angesehen werden.

Eigentumswohnung

Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentumsanlage vor, dass eine Einheit als Laden benutzt werden darf, so können die übrigen Eigentümer dagegen vorgehen, wenn ein anderer Eigentümer den Betrieb einer Begegnungsstätte für Jugendliche plant. Dieser Betrieb, so das Landgericht Berlin, kann nicht mehr als Ladennutzung angesehen werden. Von einer Begegnungsstätte gingen stärkere Beeinträchtigungen der übrigen Wohnungseigentümer aus als von einem Geschäft. (Aktenzeichen: 24 W 347/06)

Mieterhöhung

Ein Vermieter kann von seinen Mietern keine Mieterhöhung mit der Begründung verlangen, sie verfügten inzwischen über ein modernes Bad – zumindest dann, wenn er als Kriterium dafür nur Fliesen am Fußboden und an den Wänden sowie eine eingebaute Badewanne nennt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte klärte den Hausbesitzer darüber auf, dass Fliesen und Badewanne „vielleicht vor zwei Jahrzehnten noch den Wohnwert erhöht“ hätten. Heutzutage seien sie aber längst Standard. (Aktenzeichen: 7 C 315/05)

Mietzahlung

Hat ein Mieter seine Mietzahlungen nicht mit Hinweis auf einen konkreten Monat versehen, dann darf der Vermieter die – unregelmäßigen – Eingänge jeweils mit der ältesten Forderung verrechnen. Der Mieter kann nach seinem Auszug nicht argumentieren, er habe die letzte Miete beglichen und es sei lediglich die allererste Miete zu Mietbeginn (der rund 6 Jahre zurücklag) offen – und verjährt. Die Verrechnungspraxis des Vermieters ist rechtens. (Amtsgericht Rheine, 10 C 169/03) büs

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