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Wohnen: Urteile zum Mietrecht

Die neuesten Urteile zu Mieterhöhungen, Wohngebäudeversicherungen und BGB-Gesellschaften.

Mieterhöhung

Ein Vermieter von Wohnungen darf die Zahlung einer höheren Kaltmiete verlangen, wenn damit der örtliche Vergleichsmietzins nicht überschritten wird. Der kann anhand des „Mietspiegels“ einschließlich seiner „Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung“ ermittelt werden, auch wenn diese Anlage nicht „von der gesetzlichen Vermutung erfasst wird“, dass die angegebenen Beträge korrekt ermittelt worden sind. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg sieht darin keinen Hinderungsgrund. (AZ: 7 C 457/07)

Wohngebäudeversicherung

Sieht der Vertrag mit einer Wohngebäudeversicherung vor, dass im Falle der Zerstörung von Sachen der Betrag gezahlt wird, der aufzuwenden ist, um die Sachen in neuwertigem Zustand wiederherzustellen oder zu beschaffen, so gilt das auch für 30 Jahre alte Gegenstände. Wird durch einen Wasserschaden der Parkettfußboden in einem Zimmer auf zwei Flächen erheblich verfärbt, so muss sie die Kosten für die komplette Verlegung eines neuen Holzfußbodens erstatten. (AmG München, 275 C 13630/07)

BGB-Gesellschaft

Kauft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts („BGB-Gesellschaft“) ein Grundstück mit Wohnhaus, so können dort lebende Mieter nicht verhindern, dass ihnen wegen Eigenbedarfs und normaler Frist gekündigt wird, weil einer der Gesellschafter die Wohnung beziehen will. Dies gilt selbst für den Fall, dass nach dem Erwerb des Hauses und der Kündigung wegen Eigenbedarfs die Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschafter umgewandelt werden. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 231/08)büs

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