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Die seit März 2016 geltenden strengeren Vorgaben für die Kreditvergabe an Häuslebauer wurden überarbeitet.

© Jens Büttner/dpa

Wohnimmobilienkredite: Kreditrichtlinie noch immer mangelhaft

Immobilienverbände IVD und BFW kritisieren die vom Kabinett verabschiedete Neufassung.

Die Bundesregierung will die Vergabe von Darlehen für Häuslebauer vereinfachen. Das Kabinett verabschiedete am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf, in dem Klarstellungen bei der Prüfung der Solvenz von Bauherren vorgesehen sind. Demnach sollen Finanz- und Justizministerium „Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung“ erlassen können. Diese müssen noch festgelegt werden. Die Fertigstellung der Verordnung soll im Laufe des ersten Quartals 2017 erfolgen.

Ziel sei es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, „um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern“, teilte das Finanzministerium mit. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – also die fünf großen Bankenverbände – sprach zwar von einem Schritt in die richtige Richtung. Sie kritisierte aber, es seien noch nicht alle Rechtsunsicherheiten beseitigt.

Ähnlich äußerte sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie. „Kreditgeber und Kreditnehmer brauchen Rechtssicherheit“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel anlässlich des vorgelegten Gesetzentwurfes. Das habe die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kreditvergabe für Wohnimmobilien vernachlässigt. Deshalb sei es gut und richtig, dass das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium zeitnah auf die Kritik reagiert haben und nachbessern wollten.

Bisher wurden bei der Kreditvergabe einzelne Bevölkerungsgruppen benachteiligt

„Der Erwerb von Wohneigentum darf nicht weiter ausgebremst werden“, sagte Ibel. Laut Gesetzentwurf sollen nun auch Wertsteigerungen von Immobilien – etwa durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen – bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Seit der Verschärfung der Richtlinie im März war die momentane Höhe des Einkommens bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit ausschlaggebend.

Schärfere Haftungsregeln, aber ungenau definierte Leitlinien und Voraussetzungen hatten seit der Verschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie dazu geführt, dass Banken vielfach höhere Anforderungen bei der Kreditvergabe stellten. Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon hatte geklagt, dass davon junge Familien, Menschen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Ruheständler betroffen seien.

„Gerade in Bezug auf ältere Kreditnehmer muss dabei sichergestellt werden, dass ihre Darlehen nötigenfalls auch von Bürgen oder Erben besichert werden können,“ fordert Ebel. So könne die Benachteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen wieder rückgängig gemacht werden.

In einer aktuellen BFW-Umfrage hatten rund 80 Prozent der befragten Immobilienunternehmen von Auswirkungen der Verschärfung beim Abverkauf berichtet. 40 Prozent der Unternehmen berichteten von kurzfristigen Absagen der Verbraucher aufgrund eines negativen Kreditbescheides kurz vor Vertragsabschluss. Laut 30 Prozent der Befragten ist dabei insbesondere der Kaufanteil von jungen und älteren Bevölkerungsschichten aufgrund eines nicht bewilligten Baudarlehens zurückgegangen.

Immobilienverband IVD: "Die Neufassung erfüllt nicht alle Erwartungen"

Sparkassen-Präsident Fahrenschon betonte, der vorgelegte Entwurf müsse noch nachgebessert werden und sende zum Teil falsche Signale. „Es macht keinen Sinn, bei der Anschlussfinanzierung die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden wieder völlig neu aufzusetzen.“ Diese Prüfung stehe am Anfang einer Kreditbeziehung und müsse für die gesamte Laufzeit gelten.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigieren will. Leider werden jedoch nicht alle unserer Erwartungen erfüllt.“ Mit diesen Worten kommentierte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Gesetzentwurf zur Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz werde praktisch nicht geändert, sondern es werde nur eine Ermächtigung geschaffen, mit der das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium gemeinsam eine Verordnung über die Kreditwürdigkeitsprüfung erlassen dürfen.

„Das ist nicht befriedigend“, sagt Schick einer Mitteilung zufolge. Die Bundesregierung habe betont, dass man die Richtlinie nicht strenger auslegen wolle, als von der EU beabsichtigt. „Im Ergebnis tut sie dies jedoch. Denn es bleibt dabei, dass der Darlehensnehmer persönlich in der Lage sein muss, das Darlehen zurückzuzahlen. Auch die beiden Öffnungsklauseln, vermietete Objekte und Darlehen bis 75 000 Euro zur Renovierung auszunehmen, wurden leider nicht übernommen“, stellt Schick fest.

Als positiven Aspekt in dem Korrekturgesetz bewertete der IVD-Präsident, dass künftig Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden dürfen. „Bevor das Gesetzgebungsverfahren weiter voranschreitet, sollten die Ministerien zumindest einen Entwurf der Verordnung vorlegen, in dem der Altersdiskriminierung begegnet wird“, forderte Schick abschließend. Denn es sei zu befürchten, dass die Ministerien dies in der Rechtsverordnung nicht berücksichtigten. Nach Ansicht des IVD-Präsidenten sollten die entsprechende Regelung gegen die Altersdiskriminierung, die sich mittelbar aus der Pflicht ergibt, das Darlehen persönlich zurückzuzahlen, und die beiden Öffnungsklauseln im Gesetz aufgenommen werden.

(mit Reuters)

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