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Immobilien: Zwischen Mieter und Vermieter geht es um’s Klima Energetische Modernisierung: SPD bringt Antrag zur Änderung des Mietrechts in den Bundestag ein

Ändern sie es nun noch in dieser Legislaturperiode oder ändern sie es nicht mehr? Seit Oktober vergangenen Jahres will die Bundesregierung tatsächliche oder vermeintliche Hemmnisse abbauen, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes voranzutreiben.

Ändern sie es nun noch in dieser Legislaturperiode oder ändern sie es nicht mehr? Seit Oktober vergangenen Jahres will die Bundesregierung tatsächliche oder vermeintliche Hemmnisse abbauen, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes voranzutreiben. Am gestrigen Freitag hat sich zu dem vorliegenden Referentenentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium die SPD zu Wort gemeldet. Sie brachte einen eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag ein. Auch sie will, dass der Klimaschutz gefördert wird. Doch wer das Ganze bezahlen soll, darüber gehen die Meinungen auseinander (siehe dazu auch den in der nebenstehenden Rubrik „Vier im Recht“ verhandelten Fall).

„Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht zu einer Explosion der Mieten führen“, sagt SPD-Mann Ingo Egloff zum Antragswerk der SPD-Bundestagsfraktion. Der Hamburger Egloff ist der zuständige Berichterstatter seiner Partei im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Ihm fiel die Aufgabe zu, den Antrag am Freitag im Parlament vorzustellen: „Die Bundesregierung plant, Klima und Mieter gegeneinander auszuspielen, ohne Rücksicht darauf, ob Baumaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind und der Wohnraum noch bezahlbar bleibt. Es kann nicht sein, dass Mieter aus ihren Wohnungen an den gerade noch erschwinglichen Stadtrand gedrängt werden, weil sie sich die Kostenumlage der energetischen Gebäudesanierung nicht leisten können.“ Deshalb schlügen die Sozialdemokraten vor, die bisherige Umlagefähigkeit der Sanierungskosten von elf auf neun Prozent zu senken. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert weiter, das sogenannte Contracting – die Übertragung der Anschaffung respektive des Betriebes beispielsweise einer Heizungsanlage an Dritte – lediglich bei einer Steigerung der Energieeffizienz und realer Brennstoffeinsparung zuzulassen. Wie diese Regelung überprüft werden soll, lässt der Antrag zunächst offen. Drittens wendet sich die SPD zum Problem des Mietnomadentums gegen die im Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehene Räumung aufgrund einer einstweiligen Verfügung. Damit werde der Rechtsweg für betroffene Mieter verkürzt. „Resultat der Regelung wäre, dass es einen Räumungstitel gäbe, ohne dass die vom Vermieter behaupteten Zahlungsansprüche geprüft und von einem Gericht für begründet erklärt worden sind“, sagt Egloff, der die jetzigen Kündigungsmöglichkeiten für ausreichend hält.

Schließlich will die SPD „rasant steigende Mieten“ per Gesetz verhindern: Vermietern soll nur eine Mietsteigerung um 15 Prozent binnen vier Jahren gestattet werden. Außerdem soll per Gesetz sicherstellt werden, dass die Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.

Wie nicht anders zu erwarten war, begrüßten die Mieterverbände und Vereine den Vorstoß, während die Wohnungswirtschaft sogleich auf Distanz ging.

Der Berliner Mieterverein befürwortet den Antrag, weil „das deutsche Mietrecht für dynamische oder angespannte Wohnungsmärkte nicht hinreichend Schutz vor Mietsteigerungen und Verdrängungen aus den angestammten Wohnquartieren bietet“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Vereins. „Wir freuen uns daher, dass die SPD die Forderung des Mietervereins nach Beschränkung der Wiedervermietung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgenommen hat. Auch die Bestandsmietenentwicklung soll gedämpft werden, indem die Kappungsgrenze auf 15 Prozent in vier Jahren gesenkt wird. Das hatte auch der Berliner Senat 2010 in eine Bundesratsinitiative eingebracht, die bislang noch in der Ländervertretung schmort, weil der Senat eine Ablehnung befürchtet.“

Der Deutsche Mieterbund sieht die Vorschläge der SPD in seiner Stellungnahme differenziert. „Ein Hauptproblem der energetischen Modernisierung ist für uns aber letztlich die Frage, wie die Kosten der Modernisierung ,gerecht‘ aufgeteilt werden können“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Mieterbundes: „Als Faustregel gehen wir davon aus, dass die Kosten jeweils zu einem Drittel von Eigentümer, Mieter und Staat getragen werden müssen, da alle Seiten letztlich hiervon auch profitieren.“ Darüber hinaus gebe es das Problem, dass der Umfang der Mieterhöhung ausschließlich bestimmt werde durch die Höhe der Modernisierungskosten. Je teurer der Vermieter modernisiere, desto teurer werde die Wohnung für den Mieter.

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft kritisiert den SPD-Antrag als „mehr als kontraproduktiv“. Das Engagement der Wohnungs- und Immobilienunternehmen wie auch jenes privater Vermieter werde so rasch beendet, erklärt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Vereinigung. Die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden werde sich so kaum lohnen. Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümerschutz- Gemeinschaft Haus & Grund sagte in einer Stellungnahme: „Setzte sich die SPD mit ihren Vorstellungen durch, müssten sich immer mehr private Wohnungsanbieter aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen.“

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