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Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße (Archivbild vom 16.05.2019).

© dpa/Christoph Soeder

„Es hat viele schwere Unfälle gegeben“: Leih-E-Scooter werden in Gelsenkirchen verboten – Bolt reicht Klage ein

Zwei Verleiher der elektrischen Tretroller wollten Auflagen der Stadt nicht erfüllen. Vor Gericht bekam die Stadtverwaltung nun recht. Sie hat bereits viele Anfragen aus anderen Kommunen.

| Update:

Die bundesweit vielerorts umstrittenen E-Tretroller zum Ausleihen müssen in Gelsenkirchen schon bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, „die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen“.

Die Stadt hatte von den Verleihfirmen zuvor verlangt, dass sie die Identität ihrer Nutzer feststellen müssen. „Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben“, sagte Stadt-Sprecher Martin Schulmann der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln. Zuvor hatten der WDR und weitere Medien berichtet.

Ein Sprecher der Firma Bolt betonte auf dpa-Anfrage, es handele sich nicht um eine endgültige Entscheidung. Lediglich die Eilanträge der beiden Unternehmen seien abgelehnt worden.

Die Plattform Shared Mobility (PSM) warf der Stadtverwaltung in einer - mit dem Anbieter Tier gemeinsam erarbeiteten - Stellungnahme ein „unverhältnismäßiges und diskriminierendes Vorgehen“ gegen E-Scooter vor.

E-Scooter seien mit 20 Kilometern pro Stunde langsamer als ein Pedelec und das kleinste Fahrzeug auf der Straße. Das letzte Wort dürfte in dem Konflikt noch nicht gesprochen sein. 

Streit um Registrierung der Nutzer

Bisher reicht die Angaben des Namens, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Tretroller auszuleihen. Damit könnten aber auch Fantasienamen in der Verleih-App hinterlegt werden, die tatsächlichen Kundinnen und Kunden seien nicht zu identifizieren, schilderte Schulmann.

Daher habe die Stadt verlangt, dass Nutzer sich bei ihrer Anmeldung einmalig etwa mittels Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren, damit man sie im Bedarfsfall ermitteln könne. Bolt und Tier wandten sich gegen die entsprechende Ordnungsverfügung, scheiterten nun aber in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG).

Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung möglich

Laut VG „ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist“. Gegen die Entscheidung vom vergangenen Montag könne Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für NRW entscheide.

Beim VG sei eine solche Klage von Bolt auch bereits eingegangen. Vom Anbieter Tier liege dem VG aktuell keine Klage vor. Bolt prüft zudem nach eigenen Angaben „Amtshaftungsansprüche“ aufgrund des erwartbar entstehenden ökonomischen Schadens. Das wäre dann ein Zivilverfahren, das laut VG vor dem Landgericht zu führen wäre. 

Stadt-Sprecher Schulmann sagte, es gehe um insgesamt 350 E-Tretroller. Er habe aber bereits am Donnerstag keinen Leih-E-Scooter mehr in der Stadt gesehen. Es gebe bereits viele Nachfragen von Kommunen, „wie wir das denn genau gemacht haben“. Gelsenkirchen sei die erste deutsche Großstadt, die die E-Scooter auf diesem Wege aus der Stadt entferne. „Wir sind Vorreiter.“

Die E-Tretroller gelten in vielen Städten als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie – achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen – zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden. (dpa)

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