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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) freut sich über das neue Angebot für die Verbraucher.

© Michael Kappeler/dpa

Verbraucherrechte: Schlichtungsstelle nimmt Arbeit auf

Eine neue Anlaufstelle für unzufriedene Verbraucher bietet in Kehl ihre Dienste an.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist begeistert. „Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell zu ihrem Recht zu kommen“, verspricht der Sozialdemokrat den Verbrauchern. „Ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen“ soll es künftig geben, die Kunden bei Streit mit der Wirtschaft helfen. Kostenlos, zumindest für die Bürger.
Seit Freitag ist das Netz noch ein wenig enger geknüpft. Am 1. April hat in Kehl eine neue Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen, an die sich Verbraucher immer dann wenden können, wenn es für ihre Angelegenheit keine spezifische Anlaufstelle gibt. Bankkunden, Versicherungsnehmer, Bahn- oder Flugreisende, aber auch Energiekunden haben solche speziellen Branchenschiedsstellen, die sie bei einem Streit mit dem Anbieter mobilisieren können. Wer mit seinem Telekommunikationsunternehmen unzufrieden ist, kann die Bundesnetzagentur einschalten. Aber für viele Lebensbereiche existieren solche Dienstleister nicht.

"Das ganze Spektrum wird erfasst"

Felix Braun, Vorstand des Vereins, der für die neue Universalschlichtung zuständig ist, kann sich zahlreiche Konstellationen für seine Arbeit vorstellen: Reklamationen oder Streit um Garantien, Lieferung oder Gewährleistung im Einzelhandel, Stress mit Reiseveranstaltern, Ärger über Baufirmen oder Probleme von Mietern mit großen Vermietungsgesellschaften. „Das ganze Spektrum wird erfasst“, sagt Braun. Acht Mitarbeiter nehmen die Beschwerden der Kunden entgegen, die Kommunikation läuft schriftlich, per Mail oder Brief. Für die Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, für die Unternehmen nicht. Firmen, die an dem Verfahren teilnehmen, zahlen Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten. Bis 100 Euro werden die Unternehmen mit einer Gebühr von 50 Euro belastet, die Kosten können sich bis auf 600 Euro steigern – diese werden bei einem Streitwert von 5000 Euro und mehr fällig.

Die Wirtschaft befürchtet Kosten

Der Wirtschaft behagt das nicht. Schon bei der ersten Diskussion über das neue Gesetz hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag protestiert. „Es ist inakzeptabel, die Kosten für die Schlichtung ausschließlich der Wirtschaft aufzubürden“, hatte DIHK-Chefjustiziar, Stephan Wernicke, dem Tagesspiegel gesagt. „Da Verbraucher- und damit Allgemeininteressen berührt sind und auch die Gerichte durch erfolgreiche Schlichtung entlastet werden, wäre es nur konsequent, wenn der Fiskus die Finanzierung der Schlichtungsstellen übernimmt.“ Doch das tut er nicht. Fragt sich, ob die Unternehmen trotz der Gebühren an der Schlichtung teilnehmen. Verpflichtet dazu sind sie nicht, denn sowohl für die Kunden als auch für die Firmen ist die Schlichtung freiwillig, der Schlichterspruch nicht bindend. Braun setzt eher auf kleinere Anbieter ohne eigene Rechtsabteilung. „Die sind vielleicht sogar froh, dass es uns gibt“, meint er. Größere Unternehmen würden die Dinge aber vielleicht weiterhin selbst regeln.

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