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Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft in München

© imago/LakoPress/Lackovic

Verdacht der Untreue: Staatsanwaltschaft bestätigt Ausweitung der Fraunhofer-Ermittlungen

Gegen drei Mitglieder des Fraunhofer-Vorstands liegen zahlreiche Vorwürfe vor. Die Ermittlungen wurden nun ausgeweitet, sind aber noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft München hat die Ausweitung der Ermittlungen in der Fraunhofer-Affäre bestätigt. Das Verfahren richte sich gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Forschungsgesellschaft.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Staatsanwaltschaft wie folgt abgekürzt: "Prof. Dr. N., Prof. Dr. K. und Dipl.-Kfm. M." Außerdem gegen einen vierten Beschuldigten, Prof. Dr. W.".

Der Tagesspiegel berichtete vergangene Woche basierend auf Insider-Informationen über die Ermittlungen. Diese wurden nun bestätigt. Dass neben Ex-Präsident Reimund Neugebauer und dem vergangene Woche fristlos entlassenen Innovationsvorstand Alexander Kurz auch gegen ein drittes früheres Vorstandsmitglied, den Diplomkaufmann M., ermittelt wird, ist neu. Eine Stellungnahme wurde angefragt.

Gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder bestehe der Anfangsverdacht der Untreue, berichtet die Staatsanwaltschaft weiter. „Ihnen liegen insbesondere mögliche Verstöße im Hinblick auf überhöhte Abrechnungen von Reisekosten, Bewirtungskosten, Kosten für interne Veranstaltungen, Kosten für Dienstfahrzeuge und Ausgaben für Begleitpersonen während ihrer Vorstandtätigkeit zu Last.“

Zudem gebe es Ermittlungen „im Zusammenhang mit einem zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Beschuldigten Prof. Dr. W. geschlossenen Beratervertrag.“ Der Dresdner Strafverteidiger Endrik Wilhelm hatte sich vergangene Woche zu den Vorwürfen geäußert. Laut Staatsanwaltschaft bestehe der Anfangsverdacht, „dass der Vertrag die Fraunhofer-Gesellschaft ganz erheblich einseitig benachteiligt. Dem Beschuldigten Prof. Dr. W. liegen insoweit Beihilfe- bzw. Anstiftungshandlungen zur Last.“

Neugebauer und Kurz hatten sich auf Anfragen zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und ihre Länge und ihr Ergebnis derzeit nicht abzusehen. Es gelte zugunsten der Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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