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Die Freie Universität Berlin (Symbolbild).

© imago/Schöning/IMAGO/Schoening

Wegen Affäre um Uni-Präsidentschaftswahl: Gericht bestätigt Dienstverbot für Kanzlerin der FU Berlin

Hintergrund ist eine Affäre aus dem Jahr 2021, in die die Kanzlerin verwickelt ist. Sie soll auf eigene Faust eine Personalagentur beauftragt haben, Bewerber für das Uni-Präsidentenamt zu finden.

Die Wissenschaftsverwaltung durfte Andrea Bör, der Kanzlerin der Freien Universität, das Führen der Dienstgeschäfte verbieten. Einen entsprechenden Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg getroffen, wie es am Dienstagnachmittag mitteilte.

Das Gericht habe damit die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Die Beteiligten hatten zuvor in dem uniinternen Konflikt erfolglos über eine gütliche Beilegung des Streits verhandelt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Hintergrund ist eine Affäre, die die Freie Universität 2021 monatelang erschütterte. Börs Name wird vom Gericht zwar nicht erwähnt, die genannten Details machen aber klar, dass es um sie geht. Das wurde dem Tagesspiegel zudem aus mehreren Quellen bestätigt. Die Kanzlerin hatte damals an allen Unigremien vorbei und entgegen der rechtlichen Kompetenzzuordnung eine Personalagentur damit beauftragt, Bewerber für das Amt des Präsidenten zu finden.

Die Präsidentschaftswahl stand für Februar 2022 an, bekannt war, dass der Amtsinhaber Günter M. Ziegler für eine zweite Amtszeit kandidieren wollte. Doch die Kanzlerin befand sich seit Längerem im Dauerclinch mit Ziegler – und machte sich ohne Wissen der dafür zuständigen Stellen auf die Suche nach einem Gegenkandidaten.

Dies sei „kein Geschäft der Verwaltung, das die Kanzlerin in eigener Verwaltung hätte vornehmen können“, heißt es jetzt zur Begründung vom Oberverwaltungsgericht. Hierdurch sei ein „erheblicher Vertrauensverlust“ entstanden, der zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der sachgemäßen Zusammenarbeit der Kanzlerin mit den weiteren Mitgliedern des Präsidiums als Universitätsleitung einschließlich des später wiedergewählten Präsidenten geführt habe.

Für das Gericht lagen damit „zwingende dienstliche Gründe“ vor, wegen derer Beamt:innen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden kann. Berlins damalige Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte Bör das Führen der Dienstgeschäfte nach dem Bekanntwerden der Affäre untersagt. Die Freie Universität äußerte sich am Dienstag mit Verweis auf interne Angelegenheiten nicht zu dem Gerichtsbeschluss. Die Kanzlerin selber hat die großen Zerwürfnisse in der Universität stets bestritten.

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