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Zerstörte Karriere: Todesschütze von Schönfließ könnte Beamtenstatus verlieren

Zwei Jahre Haft auf Bewährung hat der Berliner Polizist Reinhard R. bekommen. Falls das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird, verliert der Kommissar seinen Beamtenstatus.

Silvester 2008 hatte der Fahnder im brandenburgischen Schönfließ den Autodieb Dennis J. erschossen. Wie berichtet, verurteilte das Landgericht Neuruppin R. am Sonnabend wegen Totschlags in einem minderschweren Fall – er habe mit bedingtem Tötungswillen, nicht in Notwehr gehandelt. Wird das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt, verliert der Kommissar seinen Beamtenstatus, weil er wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. So sieht es das Beamtenstatusgesetz vor. Schon jetzt ist er vorläufig des Dienstes enthoben, bekommt nicht mehr die vollen Bezüge. Bleibt es bei zwei Jahren Haftstrafe, verliert R. auch seine Pensionsansprüche als Beamter, er würde dann bei der Deutschen Rentenversicherung rückwirkend als Angestellter geführt.

Die Strafe von zwei – statt wie von der Staatsanwaltschaft geforderten dreieinhalb – Jahren begründete das Gericht mit der „zerstörten Lebensperspektive“ des Beamten. Als strafmildernd wurde berücksichtigt, dass R. ein bislang unbescholtener Polizist gewesen sei. Als solcher sei er außerdem „extrem haftempfindlich“, im Falle von Gefängnis hätte er sich „unter jenen einordnen müssen, die er sonst verfolgt hat“. Doch nicht nur die Nebenklage kündigte umgehend Revision beim Bundesgerichtshof an, auch die Verteidiger von R. wollen Rechtsmittel einlegen, sie fordern Freispruch wegen Notwehr. Aus Justizkreisen heißt es, man rechne wegen des „eher milden Urteils“ nicht mit einer geringeren Strafe.

Auch die Laufbahn der beiden Polizeikollegen des Schützen könnte am Sonnabend beendet worden sein. Wegen falscher Aussagen und versuchter Strafvereitelung sind sie zu Geldstrafen verurteilt worden. Aus Korpsgeist heraus hätten sie fälschlicherweise behauptet, von den Schüssen nichts mitbekommen zu haben. Das Gericht setzte 10 800 und 8400 Euro als Strafe fest.

Gegen die drei Polizisten liegen seit den insgesamt acht Schüssen auf den 26-jährigen Dieb in jener Nacht „Anhaltspunkte für Dienstvergehen“ vor. Aus dem Haus von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), dem obersten Dienstherrn der drei Männer, heißt es, sobald das Urteil rechtskräftig sei, würden die eingeleiteten Disziplinarverfahren weitergeführt, die derzeit noch ruhen.

Freunde von Dennis J. protestierten noch im Gerichtssaal, in Berlin-Neukölln, dem Wohnort von Dennis J., wurde gegen das als zu milde empfundene Urteil demonstriert. Bei der Kundgebung am Sonnabend kam es zu Rangeleien mit Polizisten, die mehrere Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einleiteten. Hannes Heine

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