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Brandenburg: Zwei Polizisten nach wilder Schießerei angeklagt

Betrunkener feuerte aus Schreckschusswaffe – aus Wut darüber schossen Beamte elf Mal auf den Mann

An den Wänden des Weddinger Wohnhauses in der Hochstraße klebte nach der wilden Schießerei zwischen einem Mieter und der Polizei im August 2003 noch Blut. Auf der Treppe markierten gelbe Kreidekreise, wo überall Patronenhülsen lagen. Nun muss sich jedoch nicht nur der Schreckschusswaffen-Schütze und Mieter, Carlos G. (33), vor Gericht verantworten, sondern auch die beiden Polizisten Axel B. (42) und Andreas S. (41).

Während Carlos G. Körperverletzung durch Schüsse mit seiner Schreckschusspistole, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Vergehen gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird, kommt es für die beiden Polizisten schlimmer: Sie sind wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie „aus Verärgerung über Carlos G. elf scharfe Schüsse auf diesen abgegeben haben, obwohl ein derart gewaltsames Eingreifen nicht erforderlich war“, wie es in der Anklage heißt.

Es war kurz vor Mitternacht des 21. August, als Carlos G. stark angetrunken nach Hause kam. Einige Nachbarn, die vor dem Haus standen, sollen ihn deswegen ausgelacht haben. Wütend darüber ging Carlos G. in seine Wohnung und soll gezielt mit seiner Schreckschusswaffe auf seine Nachbarn gefeuert haben. Diese sind, wie eine Nachbarin berichtet, „wie die Kaninchen hinter parkende Autos in Deckung gerannt“ und riefen die Polizei. Als die beiden Beamten Axel B. und Andreas S. vor Carlos G.s Wohnung eintrafen, soll der 33-Jährige bei geöffneter Tür mit der Schreckschusswaffe auf die Beamten gezielt und abgedrückt haben. In der Annahme, „scharf“ beschossen worden zu sein, feuerte Andreas S. gezielt auf die Hand von Carlos G. Obwohl sich der Verletzte daraufhin in die Wohnung zurück- zog, sollen die beiden Polizisten aus Verärgerung über die Attacke ihrerseits zum Angriff übergegangen sein. „Den Tod des Mannes in Kauf nehmend“, wie es bei der Staatsanwaltschaft heißt, hätten sie zunächst gezielt dorthin geschossen, wo sie den hinter der Tür versteckten Mann vermuteten. Eine Kugel traf Carlos G. in die Schulter. Die Beamten sollen weiter auf den Flüchtenden gefeuert haben – insgesamt elf Mal. Bis der Schütze festgenommen werden konnte, befanden sich auch Carlos G.s Lebensgefährtin und die Tochter in Gefahr – durch die scharfen Schüsse der Beamten.

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