Der RBB hat nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen und muss den Wahlspot der NPD nicht senden. Die Auseinandersetzung geht nun vor dem Bundesverfassungsgericht weiter.
Der RBB hat nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen und muss den Wahlspot der NPD nicht senden. Die Auseinandersetzung geht nun vor dem Bundesverfassungsgericht weiter.
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