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Streit um Rückzahlung: Die Berliner Sparkasse meint, dass Kunden keinen Anspruch haben, wenn sie Entgelte drei Jahre lang widerspruchslos gezahlt haben.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Tagesspiegel Plus

Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden: Berliner Sparkasse hält an Gebühren fest

Muss das Institut Gebühren für die Vergangenheit erstatten? Verbraucherschützer meinen ja und haben die Sparkasse verklagt. Der Streit geht in die höchste Instanz.

Kunden der Berliner Sparkasse könnten ein Stück Rechtsgeschichte schreiben. Es geht um Gebühren, die die Sparkasse vor vielen Jahren für ihre Girokonten geändert hat. Gefragt wurden die Kunden, wie damals üblich, nicht, Schweigen galt als Zustimmung. Doch 2021 entschied der Bundesgerichtshof in einem spektakulären Urteil, dass Kreditinstitute die Zustimmung der Kunden brauchen, wenn sie Preise verändern oder neu einführen wollen. Doch Berliner Sparkassenkunden warten bis heute vergeblich auf eine Erstattung.

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