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Polizisten bewachen den Reichstag.

© picture alliance/dpa

„Irrtümlich zu wenig bezahlt“: Objektschützer der Berliner Polizei bekommen nach Urteil mehr Geld

Sie bewachen Botschaften, Synagogen, sensible Gebäude: Jetzt bekommen die Objektschützer der Berliner Polizei mehr Geld. Bis dahin war es ein langer Weg durch die Gerichtsinstanzen.

| Update:

Die fast 1600 Angestellten der Berliner Polizei beim Zentralen Objektschutz bekommen rückwirkend deutlich mehr Geld und werden eine Gehaltsstufe höher gesetzt. Das bestätigte die Senatsinnenverwaltung dem Tagesspiegel. Nach jahrelangen Klageverfahren und mehreren anderen Urteilen entschied das Bundesarbeitsgericht Ende November 2022, dass die Mitarbeiter beim Objektschutz besser bezahlt werden müssen. Denn die Tätigkeit erfordere gründliche Fachkenntnisse. Jetzt will der Senat das Urteil umsetzen.

Laut Urteil müssten sie nach dem Tarifvertrag der Länder nach Stufe E5 bezahlt werden. Das macht je nach Alter 2618 bis 3230 Euro brutto im Monat. Von den 1600 Angestellten wurde bislang nur 439 nach E5, aber noch zwei Drittel nach E4 bezahlt, das sind 2500 bis 3098 Euro brutto im Monat – und ist eigentlich für ungelernte Beschäftigte ohne Ausbildung gedacht. Das schriftliche Urteil war erst im April in Berlin eingegangen, Ende Mai erklärte die Innenverwaltung, dass noch geprüft werde, ob und welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind.

Die Arbeit der Objektschützer ist sehr wichtig. Sie muss auch entsprechend bezahlt werden.

Iris Spranger (SPD), Innensenatorin von Berlin

Jetzt haben Finanz- und Innenverwaltung einen Weg gefunden. Laut Finanzverwaltung wurden der Polizei und der übergeordneten Innenverwaltung „konkrete Umsetzungshinweise“ bezüglich „rückwirkender Eingruppierung und Nachzahlung des irrtümlich zu wenig gezahlten Entgelts“ übermittelt. Im Haushaltsentwurf für die Jahre 2024 und 2025 seien vorsorglich Mittel eingestellt worden, teilte die Innenverwaltung mit. „Ich unterstütze, dass die Kolleginnen und Kollegen, die als Tarifbeschäftigte im Zentralen Objektschutz arbeiten oder eingestellt werden, höhergruppiert werden“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel. „Es geht hier um Tarifbeschäftigte in niedrigen Entgeltgruppen. Die Arbeit der Objektschützer ist sehr wichtig. Sie muss auch entsprechend bezahlt werden.“

Es werde mit der Polizei Berlin derzeit an Lösungen gearbeitet, um nötige Nachberechnungen durchzuführen.  Die Polizei werde das Urteil sukzessive umsetzen und alle Tarifbeschäftigten im Zentralen Objektschutz dem Urteil entsprechend eingruppieren. Die endgültige Höhe der Nachzahlungen werde derzeit ermittelt. Die Finanzverwaltung rechnet künftig mit zusätzlichen Kosten von 4,7 Millionen Euro pro Jahr, berichtete der RBB.

Die nachträgliche Berechnung ist aufwendig. Das zeigen drei Fälle, bei denen schon erste Schritte gemacht wurden. Für drei Mitarbeiter wurden bislang 12.649,78 Euro für vier Jahre nachgezahlt, für die Jahre zuvor sind „manuelle Jahres-Nachberechnungen“ nötig. Für rund 90 Beschäftigte, die seit mehr als zehn Jahren auf eine höhere Gehaltsstufe klagen, sei mit Nachzahlungen von jeweils deutlich mehr als 10.000 Euro zu rechnen, sagte Klägeranwalt Johannes Weberling dem RBB. Der Senat habe jahrelang auf Zeit gespielt.

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