zum Hauptinhalt
Ex-Bankmanager Klaus Landwosky.

© dpa

Untreue-Prozess: Landowsky beklagt "gnadenlose Hetzjagd"

Die Verteidiger des vor Gericht stehenden Bankers Landowsky beklagen den unsachlichen Umgang mit ihrem Mandanten. Das Verfahren wird nach 65 Prozesstagen eingestellt, da die Beweisaufnahme laut Gericht unvollständig geblieben sei.

Noch einmal wurden scharfe Töne im Untreue-Prozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere ehemalige Manager der Berliner Bankgesellschaft angeschlagen. Sie kamen aus der Verteidigerriege und richteten sich gegen die Ankläger. Trotz der Freisprüche, die sich abzeichnen, komme bei den Angeklagten doch keine Erleichterung auf. „Landowsky ist bitteres Unrecht widerfahren“, kritisierte sein Verteidiger. Einer „gnadenlosen Hetzjagd“ sei der einstige Berliner CDU-Fraktionschef und damalige Vorstandsvorsitzende der Berlin Hyp ausgesetzt gewesen. Landowsky nickte heftig. Er wird sich vor dem Urteil am 14. Februar noch in seinem Schlusswort äußern.

Fast zehn Jahre ist es her, dass der Skandal um die damals landeseigene Bankgesellschaft aufgedeckt wurde. Sie stand am Rande des Ruins. Knapp 150 Strafverfahren leiteten die Ermittler ein. Verurteilungen gab es eher selten. Im letzten großen Strafprozess, der vor 18 Monaten begonnen hatte, geht es um Fonds, die von der Immobilien- und Baumanagementgesellschaft IBG, einer Tochter der Bankgesellschaft, aufgelegt wurden. Auf zwei sogenannte Rundum-sorglos-Fonds konzentriert sich die Anklage. Die Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 – beide mit erheblichen Mietausfällen in den folgenden Jahren – boten den Anlegern erstaunliche Mietgarantien für 25 Jahre und erhebliche Steuervorteile.

Die Ermittler waren davon ausgegangen, dass die Angeklagten bei der Auflage der Fonds in den Jahren 1998 und 1999 bekannte Risiken pflichtwidrig nicht einkalkuliert, somit kaufmännische Grundsätze verletzt und Schäden für die Bankgesellschaft verursacht haben. Am 65. Prozesstag aber sahen sich die Ankläger gezwungen, auf Freisprüche zu plädieren. Die Beweisaufnahme sei „unvollständig“ geblieben, die für einen Schuldspruch nötige Ermittlung des Schadens nicht erfolgt. Diese Auffassung kritisierten Verteidiger deutlich. Es sei zu keinerlei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Fonds gekommen, Schäden auch nicht eingetreten. Der Prozess geht am 10. Februar weiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false