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Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Höchststrafe für den Darkroom-Mörder aus Berlin

Habgier sei das Motiv gewesen, befand der Richter, und verurteilte den Mann, der drei Männer aus der Schwulenszene umgebracht hatte, zur Höchststrafe. Er hatte sie heimtückisch vergiftet und sie sich dann sich selbst überlassen. Bis zum Schluss bestritt er, dass er sie tatsächlich hatte töten wollen.

Drei Männer riss Dirk P. mit giftigen K.-o.-Tropfen aus dem Leben. Sie hatten ihm nicht den geringsten Anlass gegeben. „Habgier stand im Vordergrund“, sagte Richter Peter Schuster. „Er wollte aber auch die totale Macht über andere spüren und sich daran ergötzen.“ Mord in drei Fällen sowie ein versuchter Mord: Der 38-jährige Dirk P. wurde zur Höchststrafe verurteilt, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängte das Landgericht am Freitag. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wird eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen.

Starr blickte Dirk P. zum Richtertisch. Vier Monate wurde über seine schreckliche Serie verhandelt. Er hatte umfangreich ausgesagt. „Der eine tut was, der andere steht entsetzt daneben“, hatte P., zuletzt Referendar an einer Grundschule, über sich selbst gesagt. Er gab zu, Liquid Ecstasy – auch als K.-o.-Tropfen bekannt – in Getränke gemixt zu haben. Aber er will nicht bewusst getötet haben.

In der Haft wollte er sich das Leben nehmen. Die Staatsanwältin hatte ihm vorgeworfen, er bedauere nur sich selbst. „Sie sind ein kaltblütiger, selbstbezogener und böser Mensch“, wandte sie sich an ihn. Richter Schuster sagte, es sei keine „wirklich nachvollziehbare Erklärung“ für die Mordserie gefunden worden. „Seine wahren Beweggründe hat er nicht offenbart.“

Seine Opfer hatten arglos mit ihm gesprochen oder geflirtet. Meistens waren es Männer, die er kurz zuvor in der Homosexuellenszene kennen gelernt hatte. Am 26. April 2012 wurde er zum Täter. Einem 34-Jährigen schüttete er heimlich K.-o.-Tropfen ins Glas. „Es waren mindestens zehn Milliliter“, befand das Gericht. P., der gelernter Krankenpfleger ist, sei bekannt gewesen, dass bereits vier Milliliter tödlich wirken können. Er habe sich Liquid Ecstasy besorgt, um Menschen auszuschalten. Bei der Polizei sprach er einmal von „ausknocken“.

500 Milliliter Gift für 47,60 Euro hatte er. „Erschreckend, man könnte damit bis zu 100 Menschen töten“, sagte der Richter.  

Kurz nach der ersten Tat kaufte er mit der Kreditkarte des Opfers ein Zugticket und fuhr zu seiner Familie im Saarland. Am 5. Mai der zweite Mord. In einem so gekannten Darkroom in einer Schwulenbar in Berlin-Friedrichshain vergiftete er einen 32-Jährigen. Nur zehn Minuten später gab er einem angetrunkenen Passanten eine Schnapsflasche, in der sich Liquid Ecstasy befand. Der 26-Jährige wurde rechtzeitig gefunden und gerettet. Am 15. Mai verabreichte er schließlich einem 42-Jährigen eine tödliche Dosis.

Ein Täter, der bis dahin eher unauffällig lebte. Er ist nicht vorbestraft, trank nicht, wohnte schlicht, hatte kein Auto. „Er versteht es besonders gut, sich auf andere einzustellen“, hieß es im Urteil. Wirtschaftliche Not sei nicht ersichtlich gewesen – auch wenn er das Erbe der Großmutter in Höhe von 96 000 Euro verbraucht hatte.

Seine Beute betrug insgesamt keine 500 Euro. Ob die Raubabsicht ihn trieb, schien deshalb fraglich. Das Gericht aber sah wie die Staatsanwaltschaft Habgier als Hauptmotiv der heimtückischen Taten. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird nicht gerechnet. Denn auch der Verteidiger hatte auf Mord plädiert.

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