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Brutaler Sexualmord: Verurteilter Vergewaltiger gesteht

Er hatte die Tat angekündigt und sie brutal in die Tat umgesetzt: Ein verurteilter Vergewaltiger missbrauchte eine Frau und verletzte sie dabei so stark, dass sie starb. Jetzt hat er vor Gericht ein Geständnis abgelegt.

Der verurteilte Vergewaltiger hatte es gegenüber einem Bekannten angekündigt: Wenn sich die Chance bietet, werde er sich die 49-jährige Frau „greifen“. Sie hatte zwar mit ihm und seinen Freunden gezecht, doch seine Annäherungsversuche abgewehrt. In der Nacht zum 2. Januar 2012 schlug Peter G. in einer Wohnung in Hellersdorf brutal zu. Die Ermittler gehen von einem Sexualmord aus.

Vor dem Landgericht legte der 55-Jährige am Dienstag ein Geständnis ab. Er habe Angst vor sich selbst, er wisse, dass er unter Alkoholeinfluss zu schweren Straftaten neige, es bedaure außerordentlich.  

Der weißhaarige G. starrte zu Boden, als sein Zechkumpan auf dem Zeugenstuhl saß. „Er wollte schon länger mehr von ihr“, sagte der 47-Jährige. Bei Olaf K. hatte sich der Angeklagte fünf Wochen vor dem Übergriff häuslich eingerichtet – und versteckt. Die Polizei suchte ihn, denn Peter G. hatte sich entgegen den Auflagen während der Führungsaufsicht seit Ende 2010 nicht mehr bei den zuständigen Stellen gemeldet. Da das eine Straftat darstellt, war Haftbefehl erlassen worden.

Es wurde nach G. gefahndet. Doch zu spät für Ramona M. Nach einer Zecherei war er allein mit ihr in der Wohnung seines Bekannten. Der kam kurz und sah, dass es eine „Diskussion“ gab. Olaf K. ging wieder. „Als ich dann nach Hause ging, lag sie auf der Couch, er hat ihr noch eine verpasst, nahm seinen Rucksack und ging.“

G. hatte sie geschlagen, vergewaltigt, bis zu ihrem Tod gequält. Er wollte sich um jeden Preis sexuell befriedigen, heißt es in der Anklage. G. habe den Tod der Frau in Kauf genommen.

Die nur 45 Kilogramm schwere Ramona M. hatte zahlreiche Brüche erlitten. Olaf K. hatte sie zugedeckt, aber keine Hilfe alarmiert. Die Frau erstickte zuletzt.

K. ist bereits wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Der Prozess um Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes geht am 24. Oktober weiter.

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