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Der Angeklagte Holger B.

© dpa

Rockerprozess in Berlin: Elf Jahre Haft für Holger B. beantragt

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Ex-Rockerchef Holger B. für den Mordanschlag auf seinen Nachfolger verantwortlich ist. Obwohl er das Schweigegebot der Szene brach, kann er nicht auf die Kronzeugenregelung hoffen.

Als geschasste Hells-Angels-Größe bot sich Holger „Hocko“ B. der Polizei an. Der Hüne brach das in der Rocker-Szene geltende Schweigegebot und hoffte auf Milde in eigener Sache. Doch für die Ermittler ist er kein Juwel. „Die Vorteile der Kronzeugenregelung hat er sich nicht verdient“, sagte die Staatsanwältin nach dreimonatigem Prozess um einen fast tödlichen Anschlag auf seinen Nachfolger im Rockerclub. „Es war Ziel, das Opfer zu erschießen“, so die Staatsanwältin. B. habe den Auftrag erteilt. Elf Jahre Haft forderte sie. Zum Urteil kommt es Freitag.

Mordanschlag auf Rocker-Boss sollte ihn in die Szene zurückbringen

Sieben Kugeln trafen Rocker-Boss André S. am 10. Juni 2012 vor seiner Kneipe in Hohenschönhausen. Es war aus Sicht der Anklage ein Mordanschlag – mit B. als Anstifter. Zwei Motive hätten ihn, den sie abgewählt und „unehrenhaft“ aus der Motorradgang ausgeschossen hatten, getrieben. „Wenn S. gestorben wäre, hätte B. möglicherweise zu den Hells Angels zurückkehren können“, hieß es im Plädoyer der Anklage. Zudem habe sich „Hocko“ für einen brutalen Anschlag auf ihn im Mai 2011 rächen wollen.

Angeheuerter soll im Exzess die Pistole genommen haben

Der 52-jährige Hüne hatte die Aktion dagegen als einen Denkzettel geschildert, der schmerzhaft, aber nicht tödlich sein sollte. „Mit einem Hammer das Knie zertrümmern“, sei ihm vom Mitangeklagten Michael W. (64) angeboten worden. Nie sei vom Einsatz einer Pistole die Rede gewesen. Der angeheuerte Ukrainer Oleg, der das Grobe erledigen sollte, habe im Exzess gehandelt, argumentierten die Verteidiger. Sie wollen auf einen Schuldspruch wegen Körperverletzung hinaus – und weniger als fünf Jahre Haft. 

Hinter Holger B. lagen sechs Monate Untersuchungshaft, als er gegenüber der Polizei eine Aussage ankündigte. Allerdings in engen Grenzen. Drei Komplexe, darunter einen Mord und den Anschlag auf ihn, nannte er. Eine „erfolgreiche Aufklärungshilfe“ aber sei es nicht gewesen, sagte die Anklägerin und sprach sich gegen die von B. erhoffte Milderung nach Kronzeugenregelung aus.

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