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Fahrlässige Tötung: Geldstrafe für 72-jährigen Autofahrer

Ein 84-Jähriger war von einem Auto angefahren und zwei Wochen später an den Folgen des Unfalls gestorben. Der 72-jährige Autofahrer wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 72-jähriger Autofahrer, der einen 84-jährigen Fußgänger erfasst hatte, muss wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen. Der frühere Taxiunternehmer hatte den Rentner im November 2012 übersehen, als dieser die Klosterstraße im Spandau eineinhalb Autolängen neben der Fußgängerfurt überqueren wollte. Der 84-Jährige prallte auf die Motorhaube. Er verstarb zwei Wochen später an den schweren Verletzungen. Im Urteil hob das Gericht hervor, dass sich der Autofahrer nach dem Unfall vorbildlich um das Opfer gekümmert und auch den Kontakt zu dessen Familie nicht gescheut habe. Zudem wurde eine gewisse Mitschuld des Fußgängers als strafmildernd berücksichtigt. K.G.

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