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Tatort Burger King: In Berlin täuschte eine Managerin einen Überfall auf ihre eigene Filiale vor.

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Inszenierter Überfall in Berlin: Managerin raubt eigene Burger-King-Filiale aus

Was die Kameras aufzeichneten, sah täuschend echt aus: Mit vorgehaltener Pistole und einem Schlag in das Gesicht von Özlem K. forderte der Räuber die Tageseinnahmen. Nun ist klar: Der Überfall war geplant.

Der Hüne ist 2,10 Meter groß und bis zum Hals tätowiert. Im Rockermilieu wird der 50-jährige Ralf D. wegen seiner Statur und Kraft „Highlander“ genannt. Nun sitzt er mit einer zierlichen Frau und drei weiteren Männern auf der Anklagebank. Allen soll die Rockerszene nicht fremd sein. Die Richter erhöhten vorsorglich die Sicherheitsvorkehrungen. Neben D., einem früheren Rocker-Boss, steht die Frau im Mittelpunkt. Die 27-jährige Özlem K., damals Storemanagerin in einem Burger-King-Restaurant, soll mit Komplizen ihre eigene Filiale ausgeraubt haben.

Die Gewalt war mit der Managerin zuvor abgesprochen. Davon geht die Anklage aus. Angeblich war es der seit 1978 vielfach vorbestrafte Ralf D., der die Waffe für den Coup und eine Sturmhaube an einen 24-jährigen Angeklagten übergab. Dieser Mann soll sie einem weiteren Mittäter in die Hand gedrückt haben. Am 4. März letzten Jahres sei Bülent B., 25, um 0.35 Uhr auf Özlem K. losgegangen.

Was die Kameras aufzeichneten, sah täuschend echt aus: Mit vorgehaltener Pistole und einem Schlag in das Gesicht von Özlem K. forderte der Räuber die Tageseinnahmen. Ein Angestellter, der nicht eingeweiht war und tatsächlich Angst hatte, musste sich auf den Boden legen. Die Storemanagerin packte das Geld aus dem Tresor in eine Tasche. Die Beute betrug genau 12.786,51 Euro. Im August aber klickten die Handschellen.

Özlem K. plauderte bei der Polizei. Sie hofft wohl auf Strafrabatt als Kronzeugin. Belastendes über den „Highlander“ gab sie nicht zu Protokoll. Diesen Teil ihrer Aussage hätten die Richter im Vorfeld des Prozesses bezweifelt, kritisierte D.s Verteidiger nun. Özlem K. sei sogar indirekt aufgefordert worden, „ihn wahrheitswidrig zu belasten“. Ralf D., Ex-Präsident der Rockergruppe „Bad Boys Downtown“, aber stehe nur wegen Lügen seiner getrennt lebenden Frau mit vor Gericht. D. lehne die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Über den Antrag muss nun eine andere Strafkammer entscheiden.

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