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Missbrauchsprozess: Sexualstraftäter wird rückfällig - fünf Wochen nach der Haft

Ein Sexualstraftäter missbrauchte einen Zwölfjährigen, obwohl er unter Führungsaufsicht stand. Nicht zum ersten Mal droht dem dutzendfach Vorbestraften die Sicherungsverwahrung. Doch die Hürden dafür sind hoch.

Der Mann mit der strikten Kontaktsperre zu Kindern bot einer Mutter seine Hilfe an. Roland N. war an jenem Abend im Januar gerade fünf Wochen in Freiheit. Er hatte drei Jahre und neun Monate wegen Missbrauchs von zwei Jungen verbüßt. Es war Führungsaufsicht bis Ende 2016 angeordnet. Den schwergewichtigen Mann mit 23 Vorstrafen kümmerte es nicht. Erneut nahm N. einen Zwölfjährigen mit in seine Wohnung in Marzahn. Es kam zu zwei sexuellen Übergriffen.

Bei der Polizei saß er jammernd. „Ich stand schon bei der letzten Sache kurz vor der Sicherungsverwahrung“, stöhnte N. und gab dann doch alles zu. Es begann mit einem Zufall. Ein Freund hatte ihn zum Bahnhof mitgenommen, um Mutter und Sohn abzuholen. Eine vernünftige Bleibe hatte die aus Leipzig Angereisten noch nicht. Die Frau wollte sich zudem mit einer neuen Liebe treffen. Roland N. sagte, dass ihr Junge bei ihm übernachten könnte. Die Mutter fragte nicht weiter. „Am zweiten Abend machte er etwas“, gab der Zwölfjährige später zu Protokoll. Es war zu Oralverkehr gekommen.   

Der 46-jährige Sexualstraftäter hatte Bewährungshelfer und Aufsichtsstelle, die ihm helfend und betreuend zur Seite standen. Und die Führungsaufsicht ist mit Kontrollen verbunden. Dreizehn Tage nach seinem Rückfall klickten für Roland N. erneut die Handschellen. Eine Frau aus dem Kreis jener, die sich um den entlassenen Täter kümmerten, hatte von dem Jungen gehört. N. hatte ihm kurz zuvor zur Mutter zurückgebracht und ihr erklärt: „Ich darf keinen Kontakt haben, es gab da mal ein Problem.“

Roland N. war 17 Jahre alt, als er erstmals ein Kind missbraucht hatte. Er bekam acht Monate Haft. Es folgten regelmäßig Verurteilungen – wegen Diebstahls und Körperverletzung, wegen Vergewaltigung, häufig wegen Widerstands gegen Polizisten, zuletzt im Oktober 2007 erneut wegen Kindesmissbrauchs. Von den 23 Vorstrafen beziehen sich sieben auf unterschiedliche Sexualdelikte. N. wurde ohne Therapie aus der Haft entlassen. Er war nicht bereit für eine Behandlung.

„Ich wollte euch nur helfen, bis ihr eine Wohnung habt, ich habe dein Vertrauen schändlich missbraucht“, sagte N. der 40-jährigen Mutter des Jungen. Sie hatte damals ihr Leben nicht im Griff. Am Ende wurde ihr Sohn zum Opfer. Das Gericht wird auch prüfen, ob N. zum Schutz der Allgemeinheit in der Gerichtspsychiatrie unterzubringen ist oder ob Sicherungsverwahrung anzuordnen ist. Für Letzteres aber sind die Hürden nach höchstrichterlichen Entscheidungen sehr hoch. Der Prozess geht am 11. Oktober weiter.

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