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Nach grausamem Mord an seiner Freundin: Lebenslang für Informatiker

Ein 52-jähriger Informatiker muss lebenslänglich hinter Gitter. Aus Eifersucht hatte er seine Freundin mit Brennspiritus übergossen und angezündet. Der Verurteilte war auch zuvor schon gewalttätig gegen Frauen geworden.

Der 52-jährige Jorge Q. ist für ein Verbrechen verantwortlich, das an Grausamkeit kaum zu überbieten ist. „Er hat seine Freundin mit Brennspiritus übergossen und sie angezündet“, stand für die Richter fest. Ein Mord, den der Informatiker aus grenzenloser Eifersucht und einem maßlosen Bestrafungseifer begangen habe. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wird eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen.

Jorge Q. ist ein schmächtiger Mann mit kahlem Kopf. Er hatte die Hände in den Hosentaschen, als die Richter ihre Entscheidung verkündeten. Der Informatiker hatte das, was sich in der Nacht zum 6. Oktober in der Wohnung von Lehrerin Ulla N. geschah, als eine Art Unfall dargestellt. Die Richter sahen es dagegen wie die Staatsanwaltschaft. Grausam, heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln sei die Tat begangen worden. Ein Fall mit vier Mordmerkmalen ist äußerst selten.

Die 45-jährige Lehrerin einer Waldorfschule und der gebürtiger Kubaner mit italienischem Pass hatten sich vor etwa zehn Jahren kennengelernt. Hinter Q. lag eine Ehe in Italien, die wegen Gewalt gescheitert war. Und eine Beziehung zu einer anderen Frau, die er im Jahr 2000 ebenfalls mit Flüssigkeit übergossen, mit Feuer bedroht und brutal zum Sex gezwungen haben soll. Dieser Tat wurde erst im Zug des jetzigen Verfahrens bekannt und führte nun zu einem Schuldspruch auch wegen schwerer Vergewaltigung.

„Er sucht sich Frauen, die ihm nichts entgegenzusetzen haben, ihn behutsam behandeln“, sagte der Vorsitzende Richter. Jorge Q. sei sehr auf sich bezogen, selbstverliebt, besitzergreifend. Der Mann sehe sich als intelligenten, toleranten Menschen, schätzte ein Psychiater ein. Eine Schwäche aber bescheinige sich der Informatiker: Mit 1,63 Metern sei er zu klein. Sein Problem mit der Körpergröße habe immer wieder zu Problemen mit Frauen geführt, so das Gericht. Der Mann könne Zurückweisung schlecht ertragen.

Nach einem Streit lag die Lehrerin arglos im Bett, als es zu dem grauenvollen Anschlag kam. Davon war das Gericht überzeugt. Kopf und Oberkörper habe Q. übergossen – mit Tötungsvorsatz. „Sie rannte schreiend, einer Fackel gleich in das Treppenhaus, wo sie starb“, hieß es. Unermessliche Schmerzen habe die Frau erleiden müssen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwältin.

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