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Prozess: Taxifahrer fuhr Angreifer zur Polizei

Drei Männer stiegen in ein Taxi. Wenig später schlugen sie den Fahrer. Doch der stoppte geistesgegenwärtig direkt vor der Polizeiwache am Bahnhof Zoo.

Die Männer gaben kein konkretes Ziel an, als sie in der Joachimstaler Straße ins Taxi des 71-jährigen A. stiegen. „Einfach geradeaus“, verlangten sie. Wenig später wurde die Fahrt dramatisch. „Es kamen Schläge von vorn und von hinten“, sagte der Taxifahrer am Mittwoch vor einem Amtsgericht. „Mit der linken Hand habe ich gesteuert, mit der rechten mein Gesicht geschützt.“ Zum Glück sei auf der Straße wenig los gewesen. Er stoppte erst einige hundert Meter später – direkt vor einer Polizeiwache am Bahnhof Zoo. Dort stand ein Beamter gerade vor der Tür und konnte die Männer festnehmen.

Die beiden 27 und 36 Jahre alten Männer mussten sich nun wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer verantworten. Beide haben eine Drogenkarriere hinter sich und sind mehrfach vorbestraft. „Ich kann mich erinnern, dass ich im Taxi gesessen habe“, ließ Andreas B. über seinen Verteidiger erklären. Schläge könne er „nicht ausschließen“, aber es sei auf keinen Fall darum gegangen, dem Fahrer die Einnahmen abzunehmen. Die Aussage von Michael G. klang ähnlich. Auch er kann sich angeblich nicht an das Geschehen im Taxi erinnern. Sie seien in der Nacht zum 18. Dezember 2011 in Charlottenburg in einer Diskothek gewesen, hätten viel getrunken. Er sei erst bei der Polizei zu sich gekommen. „Als ich den Vorwurf hörte, war ich geschockt.“

Michael G., ein Umzugshelfer, saß auf dem Beifahrersitz. Seine Hand bewegte sich Richtung Mittelkonsole. Dort lag eine Tasche des Fahrers. „Nicht anfassen“, warnte dieser. Als Antwort seien „sofort Schläge“ gekommen, sagte der Mann. Er fuhr trotz zerbrochener Brille weiter. Die Ampeln hätten auf Grün gestanden, er sei auch nicht schnell gefahren, beschrieb er. Ein Raub lag aus Sicht der Richter nicht vor. Möglicherweise kam es zur Tat, weil sich G. beleidigt fühlte. Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte das Gericht je ein Jahr Haft auf Bewährung. Zudem müssen sie je 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. K.G.

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