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Sexualmord: 55-Jähriger muss in Sicherungsverwahrung

Er sei außerordentlich gefährlich, urteilten die Richter. Ein 55-Jähriger muss wegen eines grausamen Sexualmords für zwölf Jahre in Haft. Auch danach wird er nicht freikommen.

Nach dem Sexualmord an einer 49-jährigen Frau ist der 55-jährige Peter G. zu zwölf Jahren Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. „Er ist außerordentlich gefährlich“, befanden am Mittwoch die Richter. G. hatte am 2. Januar 2012 in einer Wohnung in Hellersdorf eine Bekannte geschlagen, vergewaltigt, bis zu ihrem Tod gequält. „Er wollte Sex um jeden Preis“, hieß es im Urteil. G. hatte die Tat gestanden.

Der Angeklagte ist wegen Gewalttaten mehrfach vorbestraft. Er hatte sich zum Zeitpunkt der Tat in der Wohnung eines Zechkumpans häuslich eingerichtet, um einer Verhaftung zu entgehen. G. wurde gesucht, weil er sich entgegen Auflagen während der Führungsaufsicht seit Ende 2010 nicht mehr bei den zuständigen Stellen gemeldet hatte.

Er habe Angst vor sich selbst, weil er unter Alkohol zu Straftaten neige, sagte G. im Prozess. Auch bei dem Übergriff auf die Frau sei er betrunken gewesen. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus.

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