zum Hauptinhalt

Urteil: DNA-Abgleich überführte Vierfachmörder

Das Verbrechen gehörte bis vor einem Jahr zu den ungelösten Fällen. Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an einem Obdachlosen wurde der Täter nun verurteilt. Er sitzt bereits seit Jahren in Haft.

Mehr als 18 Jahre nach seinem vierten Verbrechen war es ein DNA-Abgleich, der Ali K. doch noch überführte. Er hatte im Mai 1992 einen obdachlosen Mann mit einem Hammer erschlagen, stand am Mittwoch für das Landgericht fest. Äußerst brutal sei der heute 45-Jährige vorgegangen. Bereits 1993 wurde K. wegen dreifachen Mordes verurteilt. Nun bildeten die Richter eine Gesamtstrafe: lebenslange Haft. Zudem stellten sie die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Tat gehörte bis vor einem Jahr zu den ungelösten Fällen. Dank verfeinerter Analysemethoden aber konnte am Zimmermannshammer doch noch eine Spur gesichert werden, die zu Ali K. führte. Der Mörder saß zu dem Zeitpunkt bereits 17 Jahre in Haft. Im Prozess um den Tod des 52-jährigen Herbert W. berief er sich auf Notwehr. Diese Version aber sei nicht mit dem Tatbild in Einklang zu bringen, befand das Gericht.

Ali K. hatte im Frühjahr 1992 eine regelrechte Blutspur in Moabit hinterlassen. Im April ermordete er einen Tankwart, um 2000 Mark zu rauben. Drei Wochen später erschoss er seine Geliebte und deren Mitbewohnerin. In der Nacht zum 20. Mai traf er im Kleinen Tiergarten mit Herbert W. zusammen. Mit 23 Schlägen zertrümmerte er ihm den Schädel, stach dann mehrfach auf den Sterbenden ein.

Mitte 1992 wurde K. verhaftet. Bereits im ersten Urteil wurde besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach Angaben des Staatsanwalts liegt die Haftzeit in Berlin in derartigen Fällen bei durchschnittlich 20 Jahren. Sie könne aber auch weitaus höher ausfallen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false