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Urteil: Ex-Chef des Tierheims bekommt Bewährung

Mehr als sechs Jahre nach dem Tierheim-Skandal ist der frühere Geschäftsführer Volker Wenk zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Untreue schuldig.

Mehr als sechs Jahre nach dem Tierheim-Skandal ist der frühere Geschäftsführer Volker Wenk zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Freitag der Untreue in 270 Fällen mit einer Schadenssumme von insgesamt rund 150 000 Euro schuldig. Der 72-Jährige hatte die Vorwürfe im Wesentlichen gestanden. Durch hohe Arbeitsbelastung könne er in einigen Fällen den Überblick verloren haben, ob Ausgaben privat oder geschäftlich waren, erklärte er. Wenk hatte vor allem Restaurantbesuche, aber auch Möbel, Rasenmäher, Handwerkerarbeiten am Privathaus bis hin zu Verwarngeldern fürs Falschparken über die Buchhaltung des Tierschutzvereins Berlin abgerechnet. Die finanziellen Unregelmäßigkeiten in Europas größtem Tierheim waren Ende 2004 bekannt geworden. Weit vor dem Prozess zahlte Wenk 135 000 Euro zurück. Fünf Jahre lang habe der Ex-Chef des Tierheims in Falkenberg seine Stellung missbraucht, hieß es im Urteil. Die Richter würdigten aber auch seine Verdienste um den Tierschutz. Durch die Taten allerdings habe er „einen Teil seines Lebenswerkes zerstört“. Das Motiv blieb offen. Vielleicht habe er den Überblick verloren, vielleicht aber sein Gehalt als zu niedrig angesehen, mutmaßten die Richter. Das Untreue-Verfahren gegen Wenks Ehefrau hatten sie eingestellt, weil eine „etwaige Schuld gering wäre“. K.G.

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