zum Hauptinhalt

Urteil: Nachbarin im Streit getötet - zehn Jahre Haft

Das Opfer wurde erstochen, doch nach Ansicht der Richter war es kein Mord. Ein 32-jähriger Mann wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Mutter der Getöteten brach nach der Urteilsverkündung zusammen.

Er stach der Frau ins Herz, nachdem er die 27-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Die Pflegehelferin starb nach einer kleinen Party. Vergeblich versuchte Matthias Z., die Leiche zu zerstückeln, dann versteckte er sie im Keller seines elfgeschossigen Wohnhauses. Das ist aus Sicht der Richter erwiesen, doch nach ihrer Ansicht war es kein Mord. Der 32-jährige Z. wurde gestern des Totschlags schuldig gesprochen. Er soll für zehn Jahre hinter Gitter. Der Ankläger hatte dagegen auf lebenslange Haft plädiert.

Das Strafmaß war kaum verkündet, da schrie eine Frau auf. Die Mutter der Getöteten, die als Nebenklägerin mit im Gerichtssaal saß, brach zusammen. Ihre Tochter hatte sich in den Monaten vor der Tat aus einer schwierigen Beziehung gelöst. Sie war demnach auf gutem Weg, als sie nach einem Klinikaufenthalt übergangsweise in den Plattenbau in Hohenschönhausen zog, wo sie Z. kennenlernte. Am 12. Juni 2009 saßen sie bei einem Nachbarn und tranken. Stunden später ging die junge Frau mit zum Angeklagten. Es kam zu einem Streit – um fünf Euro für Alkohol, vielleicht auch um einen gescheiterten Annäherungsversuch. Sie trat ihn, er würgte sie. Als sie auf dem Boden lag, stach er zu.

Der arbeitslose Maler hatte im Prozess geschwiegen. Bei der Polizei aber hatte er ein Geständnis abgelegt. Die Richter gingen von einer Spontantat aus. Der Angeklagte sei zudem durch Alkohol enthemmt gewesen. Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte, sowie Verteidigung, die von Totschlag im minderschweren Fall ausgeht, wollen Rechtsmittel prüfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false