zum Hauptinhalt
Die Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen der "Ku'damm-Raser". Das Urteil soll am 26. März verkündet werden

© Britta Pedersen/dpa

Prozess gegen Ku'damm-Raser in Berlin: Verteidiger sehen Mordvorwurf nicht bestätigt

Im neu aufgelegte Prozess gegen die Ku’damm-Raser soll am 26. März das Urteil verkündet werden. Die Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung.

Die als Ku’damm-Raser bekanntgewordenen Männer standen nach den Plädoyers auf. Hamdi H. und Marvin N. hatten Worte der Entschuldigung vorbereitet. Er würde das Geschehene „gern ungeschehen machen“, so der 30-jährige H. in seinem Schlusswort. Er bereue, sagte der 27-jährige Mitangeklagte. Worte, die kein Geständnis im Sinne der Anklage sind.

Die Verteidiger erklärten kurz zuvor am Dienstag vor dem Berliner Landgericht, der Mordvorwurf habe sich nicht bestätigt. Das Urteil soll am 26. März fallen. „Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt“, so einer der Verteidiger in seinem Plädoyer.

War es Mord?

Die beiden Angeklagten seien gerast in der festen Annahme, es werde schon nichts passieren. „Diese Menschen ticken anders als unsereiner“, so ein weiterer Anwalt. Die Angeklagten, die zur Raser-Szene gehörten, hätten ihr fahrerisches Können extrem überschätzt und die Risiken ausgeblendet.

War es Mord, weil die Raser tödliche Folgen billigend in Kauf nahmen? Der Ankläger geht davon aus. Drei Mordmerkmale sah er im neu aufgelegten Prozess um das tödliche „Stechen“ im Februar 2016 nachgewiesen: heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln hätten die Angeklagten agiert, als sie sich mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde über den Kurfürstendamm jagten. Bis H. in einen Jeep raste. Der 69-jährige Fahrer starb. Lebenslange Freiheitsstrafen forderte der Ankläger.

Verteidiger plädieren auf auf höchstens fünf Jahre Haft

Die Anwälte von H. plädierten auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Einen konkreten Strafantrag stellten sie nicht. Die Höchststrafe würde in diesem Fall bei fünf Jahre Haft liegen. Für N. sahen seine Verteidiger zwei Straftatbestände erfüllt: Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung seiner damaligen Beifahrerin. Auf drei Jahre Haft plädierten die Anwälte.

Im ersten Prozess wurden H. und N. zu lebenslange Haft verurteilt – es war das bundesweit erste Mordurteil für Raser nach einem Rennen. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung im März 2018 aber auf. Die Richter sahen einen bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt.

Zwölf Newsletter, zwölf Bezirke: Unsere Leute-Newsletter aus allen Berliner Bezirken können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false