zum Hauptinhalt
Berlin Mitte, die Friedrichstraße ist zwischen Leipziger Straße und Französische Straße für PKW gesperrt und nur für Fußgänger und Radfahrer passierbar. Berlin Friedrichstraße *** Berlin Mitte, Friedrichstraße is closed for cars between Leipziger Straße and Französische Straße and only passable for pedestrians and cyclists Berlin Friedrichstraße

© imago images/Jürgen Ritter / Foto: Artist URS MOSER via www.imago-images.de

Umgang mit Berliner Gerichtsbeschluss noch offen: Senat will gemeinsam über Friedrichstraße entscheiden

Noch ist unklar, wie der Senat mit dem Gerichtsbeschluss, die Sperrung der Friedrichstraße aufzuheben, umgehen will. Auf ein neues Verfahren wurde sich jedoch geeinigt.

Eine Woche ist seit der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die Sperrung der Friedrichstraße für Autos aufzuheben, vergangen. Doch ob der Senat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen will, ließ die Landesregierung auf ihrer Sitzung am Dienstag offen.

Dafür hat sich der Senat nach dem offenen Streit zwischen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) nun immerhin auf einen Plan geeinigt, wie die Regierung zu einer gemeinsamen Haltung in dieser Frage kommen will.

Jarasch übernimmt „federführend“ und spricht sich mit Senatskollegen ab

„Wir haben uns darauf verständigt, dass wir als Senat bis zum 8. November gemeinsam eine Entscheidung treffen werden“, sagte Giffey nach der Senatssitzung. Jarasch prüfe demnach „in ihrer federführenden Zuständigkeit“, wie mit dem Gerichtsbeschluss umzugehen sei. Zugleich soll sich die Verkehrssenatorin mit den beiden SPD-geführten Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Stadtentwicklung absprechen, die thematisch ebenfalls bei der Friedrichstraße involviert sind.

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD).

© imago/Emmanuele Contini / IMAGO/Emmanuele Contini

Damit herrscht zumindest vorläufig wieder Einigkeit im Senat zur Zukunft dieses weit über die Grenzen Berlins hinaus wahrgenommenen Verkehrsprojekts. Deutlich wie nie hatten sich Giffey und Jarasch vergangene Woche über den Umgang mit der Richterentscheidung gestritten.

Die Regierende hatte nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Beschlusses erklärt, dass die Stadt diesem folgen und die Sperrung der Straße abbauen soll. Jarasch verwahrte sich gegen die schnelle Forderung Giffeys, die die Gerichtsentscheidung möglicherweise nicht verstanden habe, sagte die Senatorin mit einer seltenen Direktheit. Zugleich reklamierte sie die Zuständigkeit in dieser Frage als Ressortchefin für sich.

Die Senatorinnen und Senatoren führen ihre jeweiligen Fachbereiche (Senatsverwaltungen) eigenständig.

Internetseite der Senatskanzlei

Der Streit ist Ausdruck des beginnenden Wahlkampfs. Zugleich offenbart er eine Uneinigkeit – oder Unwissenheit – darüber, welche Kompetenzen Giffey und den Senatorinnen und Senatoren in ihrem Handeln jeweils zustehen. Anders als ihr Vorgänger Michael Müller (SPD) ist Giffey bei nahezu jedem Thema in der Stadt präsent, verbunden oft mit direkten Ankündigungen oder Forderungen – auch wenn ihr dafür häufig formal die Zuständigkeit fehlt. „Die Senatorinnen und Senatoren führen ihre jeweiligen Fachbereiche (Senatsverwaltungen) eigenständig“, heißt es dazu auf der Internetseite der Senatskanzlei.

Verkehrssenatorin Bettina Jarasch prüft, wie es mit der Friedrichstraße weitergehen soll.

© imago/Metodi Popow / IMAGO/M. Popow

Mit der nun im Senat getroffenen Vorgehensweise bietet sich Giffey ein Ausweg aus der drohenden Situation, von Jaraschs Entscheidung düpiert zu werden. Zugleich hält sich auch die Verkehrssenatorin eine Hintertür offen.

Derzeit prüfe sie mit dem Bezirk Mitte, wie schnell sich die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Teileinziehung der Friedrichstraße – damit würde der Abschnitt endgültig zur Fußgängerzone – sowie die Anordnung einer Fahrradstraße in der Charlottenstraße durchführen lassen. „Auch davon hängt es ab, ob wir Beschwerde einlegen, oder nicht.“

Bezirk Mitte will Teileinziehung im November veröffentlichen

Die Grünen drängen dem Vernehmen nach darauf, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen und so die Sperrung der Straße vorläufig zu verlängern. Doch die Gefahr besteht, auch vor dem Oberverwaltungsgericht eine juristische Niederlage zu erleiden, ehe die dauerhafte Sperrung der Straße rechtlich abgeschlossen ist.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht gerade gering. Zwar teilte der Bezirk Mitte mit, noch im November eine Allgemeinverfügung zur Einziehung der Friedrichstraße für den Autoverkehr, veröffentlichen zu wollen. Doch beendet ist das Verfahren damit wohl nicht. Schon jetzt hat das Aktionsbündnis der Gewerbetreibenden vor Ort angekündigt, rechtlich dagegen vorgehen zu wollen.

„Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und zur Folge, dass die Teileinziehung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht vollzogen werden kann“, teilte der Bezirk mit. Danach besteht noch die Möglichkeit zur Klage. Eine Zeitschiene, wann der Rechtsvorgang abgeschlossen sei, „kann daher nicht angegeben werden“, teilte der Bezirk mit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false