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Nach einem Gripperückfall ist Papst Johannes Paul II. am Abend im Gemelli-Krankenhaus in Rom operiert worden. Das 84-jährige Kirchenoberhaupt musste sich wegen schwerer Atemnot einem Luftröhrenschnitt unterziehen.

Nach dem Gesetz darf eine Untersuchungshaft sechs Monate dauern (§121 Strafprozessordnung), wenn nicht besondere Schwierigkeiten oder ein besonderer Umfang der Ermittlungen die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Entlassen werden muss, wenn die Bedeutung der Sache außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht (§ 120 StPO).