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Ein Landwirt pflügt mit seinem Traktor am 16.09.2015 einen Acker im Oderbruch nahe Reitwein (Brandenburg). Brandenburgs Ackerbauern nutzen derzeit die gute Herbstwitterung für die Herbstbestellung und die Aussaat von Wintergetreide. Foto: Patrick Pleul/dpa +++(c) ZB-FUNKREGIO OST - Honorarfrei nur für Bezieher des ZB-Regiodienstes+++ | Verwendung weltweit

© picture alliance / zb/Patrick Pleul

Künftig Naturerbe statt Acker?: Bauern aus Brandenburg reagieren entsetzt auf Flächenpläne des Bundes

Die Bundesregierung plant, ehemalige Treuhandflächen an Naturschützer zu geben. Bauern aus Brandenburg und Ostdeutschland wenden sich nun mit einem Schreiben an die Politik.

Ostdeutschlands Bauernverbände sind wieder einmal sauer auf den Bund. Denn für das Jahr 2024 plant die Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) im Auftrag der Bundesregierung eine weitere Übertragung ehemaliger Treuhandflächen an das „Nationale Naturerbe“: Von 89.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche im Bestand der BVVG sollen 17.800 Hektar dorthin übergeben werden.

„Als Repräsentanten des landwirtschaftlichen Berufsstandes in den ostdeutschen Bundesländern stellen wir fest, dass Sie mit diesem Verfahren das letzte Vermögen Ostdeutschlands verschleudern“, heißt es in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), das die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände, darunter auch Henrik Wendorff aus Brandenburg und sein Mecklenburger Amtskollege Karsten Trunk, unterzeichneten.

„Brandenburg ist eines der Länder mit den meisten BVVG-Flächen und deswegen auch mit am stärksten betroffen“, sagte Wendorff den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN). Ärgerlich sei, dass noch gar nicht bekannt sei, welche Flächen an die Naturschützer übergeben werden sollen. „Klar ist nur: Diese Flächen sind dann weg“, sagt der Brandenburger SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Funke, der auch Geschäftsführer des Kreisbauernverbands Havelland ist.

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Für nötig halten die Verbandspräsidenten auch eine Kursänderung der Bundesregierung bei der Verpachtung und der Veräußerung der Grundstücke. Die BVVG soll nach Willen der Ministerien ab dem 1. April 2024 die Verpachtung der Flächen an novellierte „Nachhaltigkeitskriterien“ knüpfen, die aus Sicht der Verbände „einen Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe diskriminieren“. Um diese Kriterien zu erfüllen, müssten Betriebe Zertifikate einreichen, die aus Sicht der Verbände weitere Bürokratie mit sich brächten.

Der Bund reagiert hier ausgesprochen unglücklich.

Johannes Funke, Landtagsabgeordneter der SPD in Brandenburg

Die vom Bund aufgestellten Nachhaltigkeitskriterien für die Verpachtung der Landflächen bewerteten nach einem Punktesystem Vernässungsbereitschaft, Bewirtschaftungsart oder unterschiedliche Zertifizierungen. Eine überproportional große Punktzahl erhielten Existenzgründer.

Der bisherige Pächter werde nur mit Bonuspunkten bedacht, wenn er weniger als 500 Hektar bewirtschaftet. Gerade in Ostdeutschland sind aber viele Betriebe deutlich größer. „Der Bund agiert hier ausgesprochen unglücklich“, sagt Funke. „Ein Existenzgründer aus dem Ökolandbau könnte mit den geplanten Kriterien eingefahrenen Betrieben problemlos die Flächen wegschnappen.“

Henrik Wendorff, Präsident des Brandenburger Bauernverbandes, plädierte deswegen dafür, die Flächen in die Hand der Länder zu geben. Sie wüssten am besten, welche agrarpolitischen Ziele sie verfolgten „Agrarstruktur ist Ländersache“, sagt er. „Im Moment arbeitet der Bund hier klar an den Ländern vorbei.“

Der Prignitzer Linken-Abgeordnete Thomas Domres sagt auf Nachfrage, der Vorgang mache deutlich, „wie wichtig ein Agrarstrukturgesetz ist.“ Aus seiner Sicht würde der Bund mit dem Vorschlag vor allem den Kampf gegen die Agrargenossenschaften führen.

„Als Linke wollen wir eine gleichberechtigte Teilhabe aller Eigentumsformen berücksichtigt sehen“, sagt Domres. „Wir sehen auch, dass Junglandwirte eine besondere Förderung benötigen, wir kritisieren aber vor allem, wenn nicht landwirtschaftliche Investoren auf die Flächen zugreifen.“ Die Verpachtungskrierien müssten aus Sicht von Domres zusammen mit dem Berufsstand entwickelt werden. „Es darf nicht gegen die Betriebe gehen, man muss es immer mit den Betrieben machen.“

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