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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, sitzt am Montag vor Auftakt des «Sommermärchen-Prozesses» im Verhandlungssaal am Landgericht Frankfurt

© dpa/Boris Roessler

Erwartet Freispruch: Zwanziger will keine Einstellung des Sommermärchen-Prozesses

Im Sommermärchen-Prozess will der frühere DFB-Präsident Zwanziger, dass es zur Beweisaufnahme kommt. Er ist weiter von einem Freispruch überzeugt.

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger wird im Gegensatz zum ebenfalls angeklagten Wolfgang Niersbach im Sommermärchen-Prozess nicht die Einstellung des Verfahrens beantragen. „Ich habe den Eindruck, dass die Vertreter der Anklage sehr wohl wissen, dass sie auf sehr dünnem Eis sind und dass es einen Freispruch geben kann und geben wird für alle drei Angeklagten“, sagte der 78-Jährige nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt.

Deshalb sei es ihm und seinem Rechtsbeistand „sehr viel sympathischer, wenn es zu der vom Gericht angekündigten Beweisaufnahme kommt“, so Zwanziger weiter. Man habe sich dem Einstellungsantrag nicht angeschlossen, weil man erleben wolle „wie [die Steuerfahnder] das begründen, was sie (...) von November 2015 bis zum Mai 2018 gemacht haben“. Der Anwalt Niersbachs, Sven Diener, hatte zuvor am Montag die Einstellung beantragt.

Wegen des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung liege ein Verfahrenshindernis vor, so Diener. Der frühere DFB-Präsident Niersbach sowie die Mitangeklagten Zwanziger und Horst R. Schmidt hatten sich wegen der Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an die FIFA, mit denen ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, bereits 2020 vor dem Schweizer Bundesstrafgericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. (dpa)

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