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Immobilien: Weder sparsam noch sauber

Elektroheizungen schneiden bei Verbraucherzentralen schlecht abVON ANDREAS LOHSE"Bequem und preisgünstig heizen mit Strom",""Sparsamkeit und Sauberkeit liegen in der Natur der Sache",""Kein Staub, kein Ruß"" - Slogans dieser Art findet man in Fernsehzeitschriften und Wurfsendungen oder auch als Beilage zur Telefonrechnung.Bequem ist es ja, mit Hilfe von elektrischem Strom die Wohnung zu beheizen.

Elektroheizungen schneiden bei Verbraucherzentralen schlecht abVON ANDREAS LOHSE"Bequem und preisgünstig heizen mit Strom",""Sparsamkeit und Sauberkeit liegen in der Natur der Sache",""Kein Staub, kein Ruß"" - Slogans dieser Art findet man in Fernsehzeitschriften und Wurfsendungen oder auch als Beilage zur Telefonrechnung.Bequem ist es ja, mit Hilfe von elektrischem Strom die Wohnung zu beheizen.Bei den meisten Direktheizungen wird einfach der Stecker in die Steckdose gesteckt, und schon beginnt das Gerät zu arbeiten.Die Palette der Möglichkeiten reicht dabei von einfachen Heizlüftern und Radiatoren über Flachheizkörper bis hin zu Nachtstromspeicheröfen."Während Heizlüfter und Radiatoren vorwiegend als Zusatzgeräte in der Übergangszeit genutzt werden, kann man Flachheizkörper genau wie Nachtspeicheröfen als vollwertige Heizungen einsetzen", sagt die Berliner Verbraucherzentrale.Wer jedoch genauer hinsehe, stelle bald fest, daß das Heizen mit Strom weder sparsam noch sauber sei. "Anbieter bedienen sich häufig aggressiver und zum Teil irreführender Werbeaussagen, um ihre Elektroheizungen abzusetzen." So lautete das Ergebnis einer Marktbeobachtung der Energiesparberatung der Verbraucherzentrale Hamburg vor zwei Jahren.Beispiel Kosten: Grundlage ist eine wärmegedämmte Wohnung mit einer Größe von 100 Quadratmetern, die jährlich etwa 8 000 Kilowattstunden für Heizenergie verbraucht.Mit Öl oder Gas zentral beheizt koste die Raumwärme etwa 640 Mark, berechneten die Hamburger.Mit einer Stromheizung hingegen berappen die Bewohner das Vierfache: 2 400 Mark (auf Basis der durchschnittlichen Energiepreise von 1996).Fazit der Verbraucherschützer: "Die mit Tagstrom betriebene Elektroheizung liefert die mit Abstand teuerste Raumwärme." Auch mit der Umweltverträglichkeit ist es nicht weit her.Mit modernen Öl- oder Gasheizungen lassen sich Nutzungsgrade von über 90 Prozent erzielen, wissen Fachleute.Bei der Stromerzeugung jedoch gehen je nach Kraftwerk bis zu 70 Prozent der Energie als Abwärme oder für die Bereitstellung verloren.Nur 30 bis 40 Prozent der eingesetzten Primärenergie landen also überhaupt in der Steckdose der Wohnung, und erst ab hier entfaltet die Elektroheizung ihren oft beworbenen hohen Wirkungsgrad."Schlechte Energiebilanz", urteilt deshalb die Hamburger Verbraucherzentrale.Verbunden ist mit der Bereitstellung einer Kilowattstunde deshalb auch ein wesentlich höherer Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid.Sparsamkeit und Sauberkeit - eine Mär der Produzenten. Wer sich dennoch mit dem Gedanken trägt, eine tagstrombetriebene Elektroheizung zu beschaffen, sollte sich zuvor von den Energieberatern der Verbraucherzentrale einige Tips holen (Bayreuther Straße 40, nahe U-Bahnhof Wittenbergplatz)."Falls außer Strom kein umweltfreundlicherer und kostengünstiger Energieträger zur Verfügung steht, sollte man auf Systeme zurückgreifen, die mit dem preisgünstigeren Nachtstrom betrieben werden", raten die Verbraucherschützer.Die Nachtspeicherheizung wird von einem Fachmann fest installiert und gibt tagsüber die nachts gespeicherte Wärme an die Raumluft ab.Das ist zwar auch nicht sonderlich umweltfreundlich, senkt aber gegenüber den Tagstrom ziehenden Heizungen die Betriebskosten um die Hälfte, die allerdings noch immer über den Kosten für Gas und Öl liegen. Sollten Sie einen Heizlüfter nur als Ergänzung und deshalb kaufen, weil sie in Ihrer Wohnung trotz herkömmlicher Heizkörper schlottern und frieren, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter.Er ist für die Heizung des Hauses verantwortlich und muß Ihnen eine angemessene Raumtemperatur ermöglichen, deren Höhe zumeist im Mietvertrag festgelegt ist.Wer dort nicht fündig wird, kann sich allenfalls an Richtwerten orientieren, denn gesetzliche Bestimmungen über die erforderliche Zimmertemperatur gibt es nicht.Anhand verschiedener Gerichtsurteile kann man davon ausgehen, daß eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad in der Zeit zwischen sechs und 24 Uhr als ausreichend gilt.Eine vertraglich vereinbarte Temperatur von mindestens 18 Grad hielt das Landgericht Heidelberg beispielsweise für unzureichend, und das Landgericht Berlin erklärte eine vertragliche Regelung für unwirksam, derzufolge eine Mindesttemperatur von 18 Grad zwischen acht und 21 Uhr herrschen sollte.Im Winter kann der Vermieter sogar verpflichtet sein, die Heizung während der ganzen Nacht in Betrieb zu halten: Das Amtsgericht Köln entschied in einem Fall, daß zwischen 23 und sieben Uhr eine Temperatur von 17 Grad Celsius einzuhalten sei.Fazit: Wessen Wohnung nicht nur subjektiv, sondern tatsächlich zu kalt ist, muß sich deshalb nicht mit einem teuren elektrischen Heizlüfter selbst helfen.Sollten Sie das Problem mit Ihrem Vermieter nicht lösen können, suchen Sie eine Mieterberatung auf, um zu klären, ob wegen eines Mangels an der Mietsache eine Mietminderung in Frage kommen könnte.

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