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Ihr Studium schloss die Klägerin ab, als das Vereinte Königreich noch zur EU gehörte.

© AFP/GLYN KIRK

Brexit macht Jura-Pläne zunichte: Berliner Verwaltungsgericht weist Klage von Auslandsstudentin ab

Studierenden, die britische Universitäten besucht haben, verbaut der Brexit unter Umständen eine akademische Zukunft in der EU. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht.

Wer in Großbritannien Jura studiert hat, hat nicht unbedingt Anspruch darauf, seine Berufsausbildung in Deutschland fortzusetzen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag bekannt gegeben. 

Das Gericht reagierte damit auf die Klage einer Deutschen, die 2021 die Zulassung für das Referendariat, das auf das zweite Staatsexamen vorbereitet, beantragte. Zuvor hatte die Frau im Vereinten Königreich 2017 einen Bachelor und 2020 einen Master of Laws abgeschlossen. Nachdem das zuständige Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg ihren Antrag abgelehnt hatte, klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht – erfolglos.

Das Verwaltungsgericht wie auch das Prüfungsamt begründeten die Abweisung damit, dass der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits gestellt wurde. Zwar zählte Großbritannien noch zur EU, als die Frau ihre Abschlüsse erzielte. Ihren Antrag hätte sie aber während des mehrjährigen Brexit-Verfahrens stellen müssen. Dies sei möglich gewesen, da die Klägerin ihr Studium schon vor dem endgültigen EU-Austritt des Vereinten Königreichs beendet hatte.

Jetzt zähle, dass sich die Frau aus dem nichteuropäischen Ausland bewerbe. Von europarechtlichen Ausnahmeregelungen, die unter Umständen einen Wechsel von Großbritannien nach Deutschland ermöglicht hätten, könne sie keinen Gebrauch mehr machen.

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