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Auf ein Mitteilungsrecht muss sich Bundespräsident Horst Köhler nicht berufen, falls er sich – wie allseits erwartet – in der zweiten Wochenhälfte direkt ans Fernsehvolk mit einer Erklärung wenden will, warum er sich für oder gegen die Auflösung des Bundestages entschieden hat. Nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner Bitte um Auflösung des Parlaments hat Köhler für seine Entscheidung insgesamt 21 Tage Zeit.

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