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Friedenspflicht (siehe Artikel auf dieser Seite) ist die Verpflichtung der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags auf Kampfmaßnahmen zu verzichten. Damit sind auf Seiten der Gewerkschaften Streiks ausgeschlossen und die Arbeitgeber dürfen keine Aussperrungen vornehmen.

An dieser Stelle horchen die Schöffen auf. Joachim Funk, der frühere Vorstands- und spätere Aufsichtsratschef von Mannesmann, hatte gerade erst mit seinem Vortrag begonnen und noch einmal betont, dass er unschuldig sei, als er es für geboten hält, die Beisitzer des hohen Gerichtes direkt anzusprechen.

Von Jürgen Zurheide