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Unser Bericht in der vergangenen Woche über die gesetzliche Neuerungen zur Vermietung von Immobilien hat für Verwunderung gesorgt: Aufmerksame Leser verwiesen auf frühere Berichte an dieser Stelle, wonach ein BundesgerichtshofUrteil den Mindestbetrag bei der Vermietung einer Immobilie an Freunde oder Verwandte auf 75 Prozent der ortsüblichen Miete festlegte, damit der Fiskus nicht die mit der Vermietung verbundenen Steuervorteile streicht. Dem steht die neue gesetzliche Regelung gegenüber, wonach begünstigte Bewohner mindestens 56 Prozent der ortsüblichen Miete bezahlen müssen.

DER ROTE PUNKT Jede Woche gibt der Botanische Garten eine Liste mit besonders sehenswerten Pflanzen heraus, die durch ihre Blüten oder auch Früchte beeindrucken. Sie sind mit einem roten Punkt gekennzeichnet.