zum Hauptinhalt
Für die gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung seiner Mietwohnung braucht der Mieter in der Regel eine Erlaubnis des Vermieters. Aber es gibt Ausnahmen.

Nutzt ein Mieter eine Wohnung auch gewerblich, zum Beispiel für einen Büroservice, muss das der Vermieter nicht unbedingt hinnehmen. In welchen Fällen eine gemischte Nutzung der Mietwohnung zulässig ist.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter