Erfreulich für gesetzlich Krankenversicherte: Haben sie nach 1996 Krankengeld bezogen, so können sie damit rechnen, dass ihnen Geld nachgezahlt wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beraten derzeit zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium, in welcher Form dies geschehen kann.
Wolfgang Büser
Arbeitslose, die lange ohne Job sind und auch in naher Zukunft nicht mit einer Arbeitsstelle rechnen, können sich mit Mut, Geschick und der Hilfe der Arbeitsämter selbstständig machen und sich so aus ihrer misslichen Lage befreien. Doch wer den Gang in die eigenverantwortliche Chefetage wählt, der sollte gut vorbereitet und darüber informiert sein, was ihn als Firmengründer erwartet.
Neues Recht gilt seit dem 1. Juli 2000 auch für die Regelungen zur Altersteilzeit.
Bereits seit Jahresbeginn 2000 in Kraft - aber noch weitgehend unbekannt: Vater Staat zahlt für die Rekruten, die Wehr-, Grenzschutz- oder Zivildienst leisten, ebenso geringere Beiträge auf die Rentenkonten wie für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das hat derzeit noch keine unmittelbare Auswirkung, bringt später aber geringere Rentenzahlungen.
Zum 1. Juli 2000 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte.
An sich soll der dreijährige Erziehungsurlaub einem Elternteil die Möglichkeit geben, sich in der ersten Lebensphase eines Kindes voll und ganz seinem Kind widmen zu können. Da der Gesetzgeber aber lediglich ein zweijähriges Erziehungsgeld von (seit 1986 unverändert) 600 Mark monatlich folgen ließ, müssen nicht selten zusätzliche Einnahmequellen her.
Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, können das Finanzamt daran stärker beteiligen als ihre Kollegen, die ihr Auto oder Motorrad benutzen. Und das, obwohl die Kilometerpauschalen für den Pkw und das Motorrad oder den Motorroller mit 70 beziehungsweise 33 Pfennig erheblich höher sind als die für Fahrradfahrer, die nur 14 Pfennig geltend machen können - jeweils für den Entfernungskilometer.
Das ist Tag für Tag Realität: Ein Unternehmer kündigt Mitarbeitern. Die dann häufig gestellte Frage lautet: Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
Ein Fall, der täglich vorkommt: Eine Firma gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Die Löhne und Gehälter werden immer unregelmäßiger gezahlt.
Bei der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt kann man sich nicht immer seinen "Traumjob" aussuchen. Viele sind froh, wenn sie überhaupt ihre Familie ernähren können - in welchem Beruf, spielt da eine untergeordnete Rolle.
Tag für Tag Realität: Ein Unternehmer kündigt Mitarbeitern. Die dann häufig gestellte Frage lautet: Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Ende März und Mitte April 2000 laufen Fristen ab, die für die Sozialversicherung, aber auch arbeitsrechtlich von Bedeutung sind. Fünf Terminsachen vor allem sollten Arbeitnehmer, Betriebe und freiwillig Rentenversicherte im Auge behaltenMärzklausel: Arbeitnehmer, die bis Ende März 2000 eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten - zum Beispiel eine Gewinnbeteiligung für 1999 -, müssen damit rechnen, dass dieser Betrag für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nachträglich dem Jahr 1999 zugeschlagen wird.
Da kommt Freude auf bei hunderttausenden von gemeinnützigen Vereinen: Seit Beginn dieses Jahres sind sie selbst berechtigt, ihren Sponsoren und Gelegenheitsgönnern Spendenbescheinigungen auszustellen. Das ist den Spendern wahrscheinlich egal - nicht aber den Vereinen, die die damit verbundene Mehrarbeit sicher gerne in Kauf nehmen: Sie können über die Spenden jetzt sofort verfügen.
Viele Arbeitnehmer erhalten 2000 gleich zwei Mal ihre Lohnsteuern für das Jahr 1999 zurück: vom Finanzamt und von ihrem Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber geht es schneller, da er den Jahresausgleich in der Regel mit der Abrechnung des letzten Lohnzahlungszeitraumes für 1999 vornimmt.
Es wird teurer, privat krankenversichert zu sein - zunächst allerdings nur für diejenigen, die sich neu für den individuellen Versicherungsschutz entscheiden. Das geht auf die Gesundheitsreform 2000 zurück, mit der ein zehnprozentiger Beitragszuschlag eingeführt wurde, der zu einer zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter führen soll.
Wer vorzeitig, also vor dem 65. Geburtstag, die gesetzliche Altersrente beziehen möchte, der kann das jetzt - von Ausnahmen einmal abgesehen - nur noch mit Abschlägen tun.
Einige Pflichtversicherte sollten den Jahresbeginn nutzen, die Krankenkasse zu wechseln. Zwar gilt grundsätzlich, dass pflichtversicherte Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen - wie AOK, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen - ihrer Versicherung nur jeweils zum Jahresende den Rücken kehren und sich einer anderen Krankenkasse im System anschließen können.
Erfreulich für privat krankenversicherte Arbeitnehmer: Den meisten von ihnen steht vom Januar-Gehalt des Jahres 2000 an ein höherer Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu.Für die "Privaten" ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenztSie erhalten die Hälfte des Betrages, der sich aus ihrem Arbeitsentgelt (so, als ob sie krankenversicherungspflichtig wären) und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlich Krankenversicherten ergibt.
Jetzt wird es aber Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Ende dieses Jahres eingehalten werden.
Ingo Kracht muß in den nächsten 14 Tagen zweimal wöchentlich zum Arzt, um eine Spritze setzen zu lassen. Der Arzt hat bis 18 Uhr Sprechstunde, die Arbeitszeit von Ingo Kracht endet um 17 Uhr.