Das Erbgut menschlicher Keimzellen zu verändern, gilt als Tabu. Nun wird diskutiert, ob solche Eingriffe in Einzelfällen erlaubt werden sollen. Tatsächlich wurde die Grenze in den USA bereits überschritten.
Alle Artikel in „Wissen“ vom 24.05.2014
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Juraprofessorin Dagmar Coester Waltjen über die gesetzlichen Regeln zur Fortpflanzungsmedizin