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Juristische Niederlage für Stefan Raab: Das Unternehmen des TV-Entertainers muss nach einem Gerichtsurteil wegen der Verwendung einer 20-sekündigen Sequenz des Hessischen Rundfunks eine Lizenzgebühr von 1300 zahlen - ein Betrag den Raab wohl verschmerzen dürfte. Doch das Urteil könnte weitere Folgen haben.

Burgemeister

Er stand in der Branche, die von Aufkäufen und Fusionen geprägt ist, für unternehmerischen Mut. Er war alleiniger Gesellschafter der TV60-Filmproduktion und setzte damit Maßstäbe für Qualität im Bereich Film und Fernsehen. Zum Tod des Produzenten Bernd Burgemeister.