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Geteiltes Glück.

Pech im Glück: Die Hartz-IV-Empfängerin kann sich glücklich schätzen. So erhält von ihrem Ex-Mann rund 239.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Mann den Scheidungsantrag nicht rechtzeitig eingereicht hatte. Das seit Jahren getrennt lebende Paar gilt daher als Zugewinngemeinschaft.

Von Ursula Knapp