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Der neue Vermieter hat kein besonderes Kündigungsrecht. Die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung sind in § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Steigende Renditen von Anleihen mehrerer Euro-Staaten haben Europas Aktienmärkte auch am Donnerstag belastet. Eine Warnung der Ratingagentur Fitch vor den Auswirkungen der europäischen Schuldenkrise auf US- Banken sorgte für zusätzliche Nervosität.

Teures Heim. Immer mehr Bürger werden pflegebedürftig. Wer sich nicht auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen will, sorgt zusätzlich privat vor. Foto: p-a/dpa

Die private Kranken- und Pflegesparte boomen. Dennoch werden die Kunden mehr zahlen müssen

Von
  • Heike Jahberg
  • Rainer Woratschka

Berlin - Bei den Handwerkern geht es weiter aufwärts, wenn auch verhaltener. Um mindestens 1,5 Prozent soll der Umsatz des Deutschen Handwerks im nächsten Jahr zulegen, für das laufende Jahr wird ein Wachstum von fünf Prozent erwartet.