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Autor:in

Rainer Woratschka

Wie aufwändig darf die Diagnose sein? Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche Leistungen die gesetzlichen Kassen erstatten.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheiden Ärzte, Kliniken und Kassen, was den 70 Millionen gesetzlich Versicherten an Leistungen zusteht. Patientenvertreter haben dabei wenig zu melden. Verfassungsjuristen sehen das als Problem.

Von Rainer Woratschka
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