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Dieter Bohlen, Schlagerpate und Kläger

Ein Tabakkonzern darf bekannte Persönlichkeiten für seine Werbung verzwecken - wenn er über sie Witze macht und sie nicht seine Produkte preisen lässt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Wer darf Satire? Alle! Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof